Arbeitgeber sind rechtlich verpflichtet die Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, auch bei erhöhten Temperaturen. In der Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperaturen (ASR 6) heißt es z. B., dass Arbeitgeber die Raumtemperatur in den Arbeitsräumen über 26 °C durch technische Maßnahmen senken müssen. Die Arbeitsmediziner der TÜV beraten regelmäßig Arbeitgeber, um Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Gegen die Hitze empfehlen sie folgende Maßnahmen:
Der Sonnenschutz kann durch eine effektive Steuerung von Jalousien und Schirmen im Freien geregelt werden. Die elektrischen Geräte sollten nur bei Bedarf betrieben werden, um die innere thermische Last zu reduzieren. Die Lüftung der Räume in den frühen Morgenstunden ist gut geeignet, um die angestaute Hitze entweichen zu lassen. Auch die Nutzung von Gleitzeitregelungen ist hilfreich, um die Arbeit mehr auf die kühlen Morgenstunden zu verlegen. Die Lockerung der Bekleidungsregelungen an heißen Tagen kann zusätzlich zum Wohlbefinden beitragen. Mitarbeiter im Freien sollten eine Sonnenbrille mit CE-Zeichen tragen und auf ausreichenden UV-Schutz achten. Wichtig ist ebenso als Arbeitgeber geeignete Getränke wie Trinkwasser bereit zu stellen.