Der TÜV-Verband hat zusammen mit seinen Mitgliedern die erste gemeinsame Kampagne für die Marke TÜV gestartet. >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Die Hürde für das Einspeisen von Strom aus Windkraftwerken wird höher gelegt: Künftig benötigen Betreiber ein Zertifikat, wenn ihre Anlagen an das elektrische Versorgungsnetz angeschlossen werden wollen. Die erste Frist für Altanlagen läuft zum Jahresende ab. Daher empfiehlt die TÜV NORD Gruppe, rechtzeitig die erforderliche Begutachtung einzuleiten. Das Unternehmen ist von der Fördergemeinschaft Windenergie als Gutachter für Bestands- und Neuanlagen empfohlen; Netzbetreiber akzeptieren nur diese empfohlenen Gutachter.
Grundlage für diese neue Regel ist die Systemdienstleistungsverordnung Wind (SDLWindV). Hersteller und Betreiber stehen gleichermaßen im Fokus der SDLWindV: Hersteller lassen ihre Einheiten zertifizieren, Betreiber ihre Anlagen begutachten. Nur Anlagen, in denen mindestens eine zertifizierte Einheit steht, können Anlagengutachten erhalten. Diese wiederum ist Voraussetzung für das Beantragen von Boni.
Die Boni betragen bei Anlagen, die vor 2009 errichtet wurden, 0,7 Cent pro Kilowattstunde. Bei jüngeren sind es 0,5 Cent. Und für Anlagen, die ab April 2011 in Betrieb gehen werden, gilt: Ohne eine solche Zertifizierung kann der Zugang zum Stromnetz verwehrt werden. Ziel der SDLWindV ist es, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten, auch bei steigendem Anteil erneuerbarer Energien. Daher sollen Windkraftwerke verstärkt Eigenschaften konventioneller Kraftwerke erfüllen, um zu so genannten Systemdienstleistungen herangezogen zu werden. Damit verpflichtet die SDLWindV Anlagenbetreiber, zur Netzstützung beizutragen.
Die TÜV NORD Gruppe hat in den vergangenen 20 Jahren mehrere Kompetenzzentren für Windkraft aufgebaut. Sie zertifiziert Windenergieanlagen nach allen erforderlichen Richtlinien, zudem ist sie durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) offiziell als Zertifizierer für konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen anerkannt. Die TÜV NORD Gruppe ist zudem für die Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten am Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz durch die Deutsche Gesellschaft für Akkrediterung DGA akkreditiert. Außerdem ist sie vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE für die Begutachtung von Bestandanlagen empfohlener Gutachter.