TÜV-Agenda für Vertrauen und Sicherheit in der Europäischen Union – Digitalisierung erfordert Reformen zahlreicher EU-Gesetze >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Richterspruch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Ohne Freisprecheinrichtung dürfen Fahrlehrer auch nicht auf dem Beifahrersitz telefonieren. Ein Fahrlehrer hatte Verfassungsbeschwerde gegen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro des Amtsgerichtes Hof eingelegt. Während einer Fahrstunde hatte der Mann telefoniert. Dabei erwischte ihn die Polizei. Sein Argument gegen das Bußgeld: Er habe das Fahrzeug nicht gelenkt, sondern seine Fahrschülerin.
Doch das beeindruckte die drei Verfassungsrichter der 2. Kammer des Zweiten Senats nicht. Sie nahmen die Verfassungsbeschwerde des Fahrlehrers nicht zur Entscheidung an. Auch auf dem Beifahrersitz ist der Fahrlehrer der verantwortliche Fahrzeugführer. Daher müsse er das Handyverbot so beachten, als ob er selbst am Steuer säße. Die Richter begründeten außerdem ihren Beschluss nicht weiter, da diese Rechtsfrage "durch die obergerichtliche Rechtsprechung bereits geklärt" sei. Das Aktenzeichen zur Entscheidung lautet: 2 BvR 901/09.