Die ausdrückliche Verankerung des „Grundsatzes der Vorsorge“ ist ein wichtiges Signal, dass dem Gedanken der Prävention bei der Vermarktung von Produkten in Europa hohe Bedeutung beimessen soll. Hiermit wird die technische Überwachung durch unabhängige Dritte europaweit ausdrücklich in den Verordnungstexten verankert.
Da die Ressourcen der öffentlichen Hand für die Marktüberwachung begrenzt sind, fordert das Parlament die Kommission zu Recht auf, „ergänzende, neue, innovative und marktbasierte Lösungen für eine wirksamere Marktüberwachung auf breiterer Ebene zu ermitteln, wie beispielsweise Prüfungen von Qualitätskontrollsystemen und Produkten durch Dritte.“
Das Parlament folgt damit seiner Berichterstatterin Sirpa Pietikäinen, die Kommission mit dem Erlass von Durchführungsrechtsakten zu ermächtigen, „um einheitliche Bedingungen für die von einer oder mehreren Marktüberwachungsbehörden durchgeführten Kontrollen […], Kriterien für die Festlegung der Anzahl, der in Bezug auf das betreffende Produkt oder die betreffende Produktkategorie durchzuführenden Stichproben sowie Merkmale des betreffenden bekannten oder neu auftretenden Risikos, zu schaffen.“ Hiermit wird die Möglichkeit eröffnet, das bislang im Gesetzestext viel zu unscharfe Kriterium „angemessener Marktüberwachungsmaßnahmen“ europaweit einheitlich zu konkretisieren.
Der Verband der TÜV e.V. begrüßt die Feststellung des EU-Parlaments, dass die heutige CE-Kennzeichnung für die Verbraucher nur unzureichende Aussagekraft besitzt. Die zuständige Berichterstatterin Christel Schaldemose verfolgt grundsätzlich den richtigen Ansatz, ein freiwilliges Europäisches Sicherheitszeichen („EU Safety Tested‘ marking“) basierend auf einer Produktprüfung durch akkreditierte unabhängige Stellen einzuführen. Hiermit könnten die Defizite der nachgelagerten und steuerfinanzierten Marktüberwachung kompensiert werden. Gleichwohl ist es nachvollziehbar, dass zum jetzigen Zeitpunkt der in den Details nicht ausgereifte Vorschlag noch keine politische Mehrheit finden konnte. Der Verband der TÜV e.V. wird sich auch weiterhin für einen verbesserten Verbraucherschutz in Europa einsetzen und hat für ein Europäisches Sicherheitszeichen bereits unverzichtbare Mindestkriterien formuliert.