TÜV-Agenda für Vertrauen und Sicherheit in der Europäischen Union – Digitalisierung erfordert Reformen zahlreicher EU-Gesetze >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Insbesondere das hohe Niveau der Hauptuntersuchung in Deutschland darf durch eine europäische Verordnung nicht gesenkt werden. Dies gilt vor allem für den Umfang der Fahrzeuguntersuchungen sowie für die Vermeidung von wirtschaftlichen Interessenskonflikten zwischen Prüfung und Reparatur. Der VdTÜV setzt sich daher für eine breite Allianz zum Erhalt des hohen Prüfniveaus in Deutschland ein.
Die periodische Fahrzeugüberwachung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr. „Es ist richtig und nachvollziehbar, dass es vor dem Hintergrund unterschiedlicher Prüfinhalte und Prüffristen in den EU-Mitgliedstaaten Bestrebungen der EU-Kommission gibt, einheitliche und übergreifende Mindeststandards zu formulieren“, erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV. „das darf aber nicht dazu führen, dass in Deutschland das Niveau der Verkehrssicherheit gesenkt wird.“
Besonders kritisch wertet der VdTÜV, dass die EU-Kommission zwar Mindestanforderungen für die periodische Fahrzeugüberwachung (Hauptuntersuchung) für die EU formuliert, es aber nicht möglich sein wird, dass einzelne Mitgliedsstaaten höhere Anforderungen beibehalten oder festlegen. Das hätte zur Folge, dass in Deutschland das erreichte Sicherheitsniveau in Frage gestellt wird. Weder die in Deutschland etablierte Prüfung modernster Fahrzeugelektronik (Fahrzeugassistenzsysteme), noch die hohe Qualifikation des Prüfpersonals in Deutschland wären künftig EU-konform. „Eine Verordnung ist in allen Mitgliedsstaaten rechtlich bindend“, so Dr. Brüggemann, „Solange darin niedrige Mindestanforderungen für ganz Europa zu verpflichtenden Regelstandards werden, können wir dem Vorschlag nicht zustimmen.“
Der VdTÜV empfiehlt daher, die geplante Verordnung in eine Richtlinie umzuwandeln. Dadurch würde sich der Handlungsspielraum in den Mitgliedsstaaten erhöhen.
Darüber hinaus muss in Deutschland auch künftig die klare Trennung zwischen Prüfung und Reparatur erhalten bleiben. Dieses System, das sich in vielen europäischen Staaten bewährt hat, schließt Interessenskonflikte zwischen den Beteiligten aus und sorgt für Transparenz. „Beispiele aus europäischen Ländern, wie den Niederlanden oder Österreich zeigen, dass Hauptuntersuchungen durch Werkstätten wesentlich höhere Kosten verursachen“, so Dr. Brüggemann, „weder die Verkehrssicherheit noch der Kunde profitieren davon, wenn der Prüfer aus dem Ergebnis einer Hauptuntersuchung wirtschaftliche Vorteile ziehen kann.“
Bereits heute sind in acht europäischen Ländern jährliche Fahrzeugprüfungen Pflicht. Für den VdTÜV haben aber die Unabhängigkeit und Qualität der HU die höchste Priorität.
Das vollständige Positionspapier auf Englisch finden Sie unten zum Download.