TÜV-Agenda für Vertrauen und Sicherheit in der Europäischen Union – Digitalisierung erfordert Reformen zahlreicher EU-Gesetze >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit)
Auf das deutsche GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) als Verbraucher zu achten, ist eine gute Entscheidung. Es besagt, dass eine unabhängige zugelassene Prüfstelle, eine sogenannte GS-Stelle, die Sicherheit des Produkts geprüft hat und zwar den Prototyp sowie die Produktion des Produktes in Serie. Das Zeichen weist auf eine erhöhte Sicherheit hin, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen an Produkte (CE-Kennzeichnung) hinausgeht. Durch die umfassende Prüfung ist sichergestellt, dass das Produkt den einschlägigen Normen entspricht und der Hersteller die Grenzwerte für Schadstoffe einhält. Auch die Funktionalität der Ware wird geprüft.
Das GS-Zeichen ist zwar vom Gesetzgeber im deutschen Produktsicherheitsgesetz geregelt, wird aber auf freiwilliger Basis auf Antrag des Herstellers vergeben. Es umfasst eine Prüfung des Baumusters sowie eine fortlaufende Fertigungsstättenüberwachung. Durch die Baumusterprüfung wird der Nachweis erbracht, dass das geprüfte Baumuster den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit von Personen sowie anderer einschlägiger Rechtsvorschriften entspricht. Im Zuge der im Regelfall jährlichen Fertigungsstättenüberwachng wird überprüft, ob das hergestellte Produkt noch dem geprüften Baumuster entspricht. Zudem wird dabei eine Überprüfung der Qualitäts- und der Endprodukteprüfung vorgenommen. Der Verbraucher kann am Logo der Prüfstelle neben dem GS-Zeichen erkennen, wer das Produkt unabhängig geprüft hat. Für den Verbraucher leistet es eine wertvolle Zusatzinformation und Orientierungshilfe beim Kauf von Produkten. Die Bestimmungen zum GS-Zeichen sind im Produktsicherheitsgesetz geregelt [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodsg_2011/gesamt.pdf], Abschnitt 5.