Gefahren und Defizite fallen erst auf, wenn die Produkte auf dem Markt sind und Menschen gegebenenfalls schon zu Schaden gekommen sind. Abhilfe schaffen die TÜV-Unternehmen hier seit 1977 mit dem freiwilligen GS-Zeichen. Es ist ein „echtes Prüfzeichen“, geprüft wird auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes. Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass ein Produkt, das ein GS-Zeichen trägt vor der Markteinführung von unabhängiger Stelle auf Herz und Nieren geprüft wurde.