TÜV-Agenda für Vertrauen und Sicherheit in der Europäischen Union – Digitalisierung erfordert Reformen zahlreicher EU-Gesetze >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Im September bricht in ganz Deutschland die Volksfestsaison an: Oktoberfest, Cannstatter Wasen, Hamburger Dom und Bremer Freimarkt ziehen jährlich Millionen Besucher auf die Festplätze. Auf dem Programm stehen dabei neben Zuckerwatte und gebrannten Mandeln eine Vielzahl spektakulärer „Fahrgeschäfte“ wie Achterbahnen, Riesenräder, Luftschaukeln, Freifalltürme oder Geisterbahnen. „Während der Volksfeste müssen Fahrgeschäfte enormen Belastungen standhalten und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards erfüllen“, sagt André Siegl, Experte für fliegende Bauten beim TÜV-Verband (VdTÜV). Welche Risiken es gibt und wie man sich am besten vor und während der Fahrt verhält, erklärt der TÜV-Verband.
Unter die Bezeichnung „fliegende Bauten“ fallen alle zeitlich begrenzt aufgestellten Bauten auf Volksfesten, die nach ihrer Nutzung wieder vollständig abgebaut werden können. Das sind zum Beispiel Achterbahnen oder Karussells, aber auch Festzelte, Stände oder Buden gehören zu dieser Kategorie. Beim ständigen Auf- und Abbauen können Fehler passieren. Deswegen wird nach jedem Aufbau vor Ort eine sogenannte Gebrauchsabnahme durchgeführt. Je nach Bundesland übernimmt dies entweder ein TÜV-Sachverständiger oder eine lokale Behörde. „Bei der Gebrauchsabnahme vor Ort führen die Sachverständigen Testfahrten durch", sagt Siegl.
„Es kommt bei Fahrgeschäften auf Volksfesten in Deutschland zwar vereinzelt zu Unfällen und Pannen, generell sind sie aber auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau“, sagt Siegl. Wesentlichen Anteil daran haben die regelmäßigen Kontrollen der Sachverständigen, die auf Grundlage der gesetzlichen Prüfpflicht agieren: Schon vor dem ersten Aufbau prüfen sie die fliegenden Bauten, die meistens individuell angefertigt wurden. Erst wenn nachgewiesen ist, dass Karussell, Achterbahn & Co. den gültigen Vorgaben entsprechen, erhalten sie eine Ausführungsgenehmigung. Weil einzelne Bauteile während des Dauerbetriebs und durch die große Krafteinwirkung, der sie ausgesetzt sind, schnell verschleißen, werden außerdem regelmäßig Verlängerungsprüfungen durchgeführt. Dabei wird der sichere Betrieb genauso geprüft wie nach Rost, Materialermüdung oder Anzeichen für Verschleiß gesucht.