Der TÜV-Verband hat zusammen mit seinen Mitgliedern die erste gemeinsame Kampagne für die Marke TÜV gestartet. >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Generell empfiehlt der VdTÜV, die Gefahr der Ablenkung durch das Smartphone am Steuer nie zu unterschätzen. Für eine längere Mobiltelefon-Nutzung ist es immer ratsam, auf einen Standplatz zu fahren und den Motor auszustellen.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass ein Autofahrer ein Smartphone nicht benutzen darf, wenn es „aufgenommen oder gehalten“ werden muss. Nur wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, ist die Nutzung legal. Wer sich nicht daran hält, muss 60 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einem Punkt in Flensburg.
Wird das Smartphone im Fahrzeug benötigt, lassen sich moderne Geräte inzwischen oft per Sprachsteuerung nutzen. So können SMS oder sogar E-Mails diktiert oder eingehende Nachrichten vorgelesen werden, ohne das Gerät in die Hand zu nehmen.
Auch Freisprechanlagen oder Headsets bieten praktikable Lösungen. Per Bluetooth kann das Mobiltelefon mit einer Freisprechanlage im Fahrzeug verbunden werden. Diese Anlage ist die komfortabelste Möglichkeit und lässt sich auch nachträglich installieren. Eine günstigere Alternative bieten Headsets, die per Kabel oder Bluetooth mit dem Smartphone verbunden werden.
Es ist darauf zu achten, dass das Smartphone mit einer Halterung im Fahrzeug angebracht ist. Dadurch kann es beim starken Bremsen auch nicht herumfliegen. Wichtig ist: Das Gehör des Fahrers darf auf keinen Fall so stark beeinträchtigt werden, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Am besten nur ein einseitiges Headset verwenden, um Geräusche im Verkehr noch wahrnehmen zu können.
Auch Radfahrer oder Fußgänger werden vom Smartphone schnell vom Verkehrsgeschehen abgelenkt. Sowohl das Telefonieren als auch das Halten des Mobiltelefons ist daher beim Radeln verboten. Beide Hände des Radfahrers müssen frei sein. Nur mit einer Halterung am Lenker und Freisprecheinrichtung darf das Mobiltelefon während der Fahrt genutzt werden. Allerdings gilt auch hier immer: Die Lautstärke muss es erlauben, Straßengeräusche noch gut zu hören. Zum Bedienen des Gerätes hat der Fahrer anzuhalten. Wer mit dem Smartphone in der Hand beim Radfahren erwischt wird, muss 25 Euro zahlen.
Für Fußgänger gibt es zwar keine Strafen, aber die Straßenverkehrsordnung besagt: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Die Smartphone-Nutzung lenkt aber schnell vom Verkehrsgeschehen ab. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte das Mobiltelefon nur an sicheren Plätzen genutzt werden. Wer sich immer wieder dabei erwischt, das Smartphone im Straßenverkehr zu nutzen, sollte es gut verstaut in einer Tasche lassen. Unfallfrei ans Ziel zu kommen, hat immer Vorrang.