TÜV-Agenda für Vertrauen und Sicherheit in der Europäischen Union – Digitalisierung erfordert Reformen zahlreicher EU-Gesetze >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Am 20. Juli 2011 tritt die aktualisierte Europäische Spielzeugrichtlinie in Kraft. Mit der Richtlinie hat die Europäische Kommission die Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug weiter verschärft. Wichtigstes Instrument dafür ist eine umfangreiche Risikoanalyse, die in Zukunft von den Herstellern durchgeführt werden muss.
Die Richtlinie 2009/48/EC ist die erste Richtlinie, die nach dem so genannten Warenpaket (Goods Package) konzipiert ist. Dieses Gesetzespaket bündelt verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Produktsicherheit. „Eine der wichtigsten Veränderungen ist die umfassende Risikoanalyse, die Hersteller in Zukunft im Rahmen der technischen Dokumentation durchführen müssen“, sagt Robert Ziegler, Experte für Spielzeugsicherheit bei der TÜV SÜD Product Service GmbH. Das Spektrum der Risikoanalyse reicht von mechanischen bis hin zu hygienischen Gefahren. Zudem müssen die Hersteller auch den vorhersehbaren Fehlgebrauch von Spielwaren bedenken.
Die Europäische Spielzeugrichtlinie wurde in Deutschland mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in nationales Recht umgesetzt. Die konkreten technischen Anforderungen sind in der Normenreihe EN 71 beschrieben. In dieser Normenreihe sollen auch die Vorgaben und Anforderungen für die chemische Sicherheit von Spielzeug definiert werden, die vom 20. Juli 2013 an gelten sollen. Alle Produkte müssen dann frei von krebserregenden, erbgutgefährdenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen sein. Es geht um insgesamt rund 1.500 Substanzen. „Die Europäische Kommission hat allerdings bis heute kein offizielles Mandat an die Normenausschüsse erteilt, die Vorgaben in der Normenreihe EN 71 entsprechend anzupassen“, bedauert Robert Ziegler.
Mögliche Auswirkung: Sollten bis zum Stichtag keine harmonisierten Normen vorliegen, könnte auf die Hersteller eine Baumuster-Prüfpflicht durch einen Notified Body (Benannte Stelle) zukommen. Die TÜV unterstützen Hersteller, Importeure und Händler weltweit bei der Aufgabe, die Anforderungen der Europäischen Spielzeugrichtlinie umzusetzen und damit die Sicherheit von 80 Millionen Kindern in der Europäischen Union zu gewährleisten.