Der TÜV-Verband hat zusammen mit seinen Mitgliedern die erste gemeinsame Kampagne für die Marke TÜV gestartet. >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Der TÜV-Verband ist Sicherheitspartner der Aktion „Abbiegeassistent“ des Bundesverkehrsministeriums und begrüßt ausdrücklich die sinnvolle Kampagne, bei der Nutzfahrzeuge in Deutschland mit modernen Assistenzsystemen wie dem Abbiegeassistenten ausgestattet und nachgerüstet werden sollen. Das dafür eigens eingerichtete Förderprogramm führt zu einer schnelleren Marktdurchdringung solcher Assistenzsysteme, deren Ausrüstungsvorschrift erst im Jahr 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 2024 für alle Neufahrzeuge M2, M3, N3 und N2 ab 3,5 t verpflichtend wird. Diese Maßnahme trägt somit zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Reduktion von Verkehrstoten in Deutschland bei.
Das Verkehrsministerium hat in der Verkehrsblattverlautbarung 19/2018 Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung erarbeitet, die von den Mitgliedern des VdTÜV in der praktischen Umsetzung begleitet und unterstützt wird.
Die Mitglieder des VdTÜV verstehen sich nicht nur als Projektpartner der Aktion, sondern auch mit ihren Technischen Prüfstellen und Technischen Diensten als kompetenter Partner, um Herstellern von Nachrüstsystemen und Speditionen bei dem jeweils eingeschlagenen Lösungsweg zu unterstützen.
Hersteller von Abbiegeassistenten und Besitzer von Kraftfahrzeugen können mit den nachfolgend skizzierten Genehmigungsmöglichkeiten Nachrüstsysteme vertreiben bzw. so in ihre Fahrzeuge verbauen, dass die national geltenden Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) eingehalten werden.
Folgende Lösungswege sind demnach denkbar, um die Vorgaben der Förderrichtlinie zu erfüllen:
Hersteller die solche Systeme in Serie und für unterschiedliche Fahrzeugtypen produzieren, können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Kraftfahrtbundesamt / KBA) für diese Systeme eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen. Für die Erteilung dieser Genehmigung muss der Hersteller sich einer Anfangsbewertung unterziehen und ein Gutachten eines benannten Technischen Dienstes vorlegen. Der Technische Dienst benötigt für die Erstellung dieses Gutachtens neben dem Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, das technische Konzept, eine Einbau- eine Bedienungsanleitung. Die Einhaltung der Vorschriften sowie die in der Verkehrsblattverlautbarung 19/2018 beschriebenen Prüfungen bilden dann die Grundlage des Prüfberichtes für das KBA, welches dann nach erfolgreicher Prüfung die Allgemeine Betriebserlaubnis für das beantragte System erteilt. Mit dieser ABE und den damit evtl. verbundenen Auflagen (Änderungsabnahme) kann das System in alle im Verwendungsbereich der ABE aufgeführten Fahrzeugtypen verbaut und genutzt werden.
Abbiegeassistenzsysteme, die speziell für ein Einzelfahrzeug entwickelt wurden, können vom Fahrzeughalter über das sogenannte Einzelgenehmigungsverfahren in Verkehr gebracht werden.
In diesem Fall ist der amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) der Technischen Prüfstelle der Experte, der auf Basis der vom Hersteller mitgelieferten Prüfberichte und Genehmigungen die Vorschriftsmäßigkeit der verbauten Systeme überprüft. Er führt weiterhin die im Verkehrsblatt Nr. 19/2018 aufgeführten Funktionsprüfungen am Einzelfahrzeug durch. Der positive Abschluss wird durch die Technische Prüfstelle in einem Gutachten bestätigt. Der Fahrzeughalter legt dieses Gutachten bei der Genehmigungs- bzw. Zulassungsbehörde vor und erhält durch entsprechende Eintragung in die Fahrzeugpapiere die entsprechende Betriebserlaubnis im Einzelgenehmigungsverfahren.
Die anzurechnenden aufwandsbezogenen Kosten der erforderlichen Änderungsbegutachtung entsprechen der Spanne zu Punkt 413.4.* der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bzw. der Entgeltliste der aaÜO. Lediglich bei umfangreicheren Anbau-/Einzelbegutachtungen wird ein darüber hinausgehender Zeitaufschlag erfolgen.
Beide Wege ermöglichen somit Herstellern und Fahrzeughaltern die Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen und eröffnen die Möglichkeit, am Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums teilzunehmen.
Der VdTÜV vermittelt gerne an die Experten des Technischen Dienstes (ABE) oder der Technischen Prüfstelle (Einzelgenehmigung).
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