Der TÜV-Verband hat zusammen mit seinen Mitgliedern die erste gemeinsame Kampagne für die Marke TÜV gestartet. >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Städte dürfen jene Bereiche, die einer besonders hohen Feinstaubbelastung ausgesetzt sind, für Fahrzeuge mit hohem Partikelausstoß sperren. Diese Umweltzonen werden durch ein spezielles Verkehrszeichen angezeigt. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, wonach die Belastung der Luft mit Feinstaub einen Grenzwert (50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft) nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschreiten darf. Deutschland setzte dies mit der sogenannten Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) um.
In die Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge einfahren, die über eine so genannte Umweltplakette verfügen. Je nach Schadstoffgruppe wird die Plakette in rot, gelb oder grün ausgegeben. Welches Fahrzeuge welche Plakette bekommt, richtet sich nach der Schadstoffklasse. Diese steht im Fahrzeugschein. Erhältlich ist die Plakette bei den TÜV, bei Fachwerkstätten und Zulassungsstellen.
In diese Städte dürfen seit 1. Januar 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette rein:
> Berlin
> Hannover
> Köln
Diese Städte führen zum 1. Januar die Plakettenpflicht ein:
> Bonn
> Freiburg
> Heidelberg
> Münster
> Osnabrück
> Pfinztal
Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 erhalten keine Plakette. Allerdings gibt es Möglichkeiten der technischen Nachrüstungen, etwa mit einem Partikelfilter. Dazu beraten die TÜV und Fachwerkstätten. Es gibt aber auch Fahrzeuge, die von der Plakettenpflicht ausgenommen sind: Motorräder, Mofas, Krankenwagen, Zugmaschinen und Oldtimer. Die Plakettenpflicht sollten Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen: Wer ohne gültige Plakette in einer Umweltzone erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in Felnesburg.