Der TÜV-Verband hat zusammen mit seinen Mitgliedern die erste gemeinsame Kampagne für die Marke TÜV gestartet. >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Das gilt besonders für Anlagen, die für viele Menschen im täglichen Leben eine große Rolle spielen, wie Aufzüge. Aufzüge, Lifte, Achterbahnen oder auch Krananlagen müssen besonderen Anforderungen bezüglich Errichtung und Betrieb genügen und unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Alle Aufzüge, die zur Beförderung von Personen bestimmt sind, gelten als überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen und müssen daher regelmäßig durch Sachverständige wie die TÜV auf Mängel geprüft werden.