Die TÜV-Unternehmen stehen für Sicherheit und Qualität auf der Schiene. Im Eisenbahnbereich unterstützen sie Hersteller, Betreiber und Behörden bei der Erfüllung von fünf Faktoren: Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit, Sicherheit und technische Kompatibilität. Das Leistungsportfolio umfasst die Bereiche: Knowledge Services, Engineering, Prüfung, Zertifizierung und Training für konventionelle Schienenfahrzeuge, Hochgeschwindigkeitszüge, U-Bahnen und Leichtschienenfahrzeuge. Die TÜV-Unternehmen verfügen in diesem Bereich über ausreichend Experten aus den verschiedensten Fachrichtungen, die mit den Herausforderungen der komplexen Aufgaben im Bahnbereich und deren Zusammenhängen vertraut sind.
Die Schiene ist für die Mobilität der Menschen und den Transport von Gütern eine der wichtigsten Verkehrsträger in Europa. Daher begrüßte Anfang 2013 der VdTÜV e.V. die Initiative der Europäischen Kommission mit dem 4. Eisenbahnpaket, einen einheitlichen europäischen Eisenbahn-Binnenmarkt zu verwirklichen. Voraussetzung dafür ist ein effizientes, europäisch harmonisiertes wie auch sicheres Zulassungssystem für Schienenfahrzeuge und Bahntechnikkomponenten. Nationale Sonderregelungen sind abzubauen.
Der VdTÜV e.V. hatte sich vor diesem Hintergrund im Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf die technische Säule des 4. Eisenbahnpakets konzentriert. Den TÜV-Unternehmen ist vor allem wichtig, dass die Anforderungen an ihre benannten Konformitätsbewertungsstellen europaweit einheitlich geregelt werden, um einerseits ein einheitliches und zugleich hohes Sicherheits- und Qualitätsniveau zu erzielen und andererseits einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Benennung und Überwachung der benannten Konformitätsbewertungsstellen soll nach klaren und strengen Kriterien, entweder aus einer Kombination ISO/EN 17020 und ISO/EN 17021 einschließlich EA-Guide 2-17 oder aus ISO/EN 17065 einschließlich EA-Guide 2-17, europaweit entsprechend des New Legislative Framework durch die Mitgliedstaaten selbst und somit unabhängig von der Eisenbahnagentur erfolgen.
Alle privaten Konformitätsbewertungsstellen müssen die erforderliche Kompetenz und Unabhängigkeit vom Hersteller nachweisen können, bevor sie die technischen Zulassungsvoraussetzungen in der Bahntechnik prüfen. Diesen Nachweis erbringen die TÜV-Stellen nach dem Willen des Gesetzgebers in Form einer Akkreditierung gegenüber einer staatlich beaufsichtigten Einrichtung. Die Anforderungen für das Kompetenzfeststellungsverfahren sollen in der Europäischen Union einheitlich sein, damit die Prüfleistungen der Konformitätsbewertungsstellen in allen Mitgliedsstaaten vergleichbar und auf einem gemeinsamen hohen und qualitativen Niveau stattfinden. Die Europäische Eisenbahnagentur hat Ende 2015 im Auftrag der EU-Kommission dazu eine Empfehlung („Guidelines“) für ein einheitliches Akkreditierungsschema für Konformitätsbewertungsstellen nach der Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG veröffentlicht. Verschiedene Interessengruppen wurden im Verlauf der anderthalbjährigen Arbeit eingebunden.
Der VdTÜV e.V. hat die Arbeit der Eisenbahnagentur begrüßt. Aus Sicht des VdTÜV erfüllt der Abschlussbericht folgende Ziele:
Der VdTÜV e.V. hatte sich zudem dafür stark gemacht, dass dieses Akkreditierungsschema in allen Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat gilt, da das Schema momentan keine direkte rechtliche Bindungswirkung entfaltet.
In dem bisherigen Entwurf zur Neufassung der nationalen Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung wird aus Sicht des VdTÜV dem Anerkennungsverfahren der benannten und bestimmten Stellen keine hinreichende Bedeutung beigemessen. Es fehlen dort konkrete Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens der Kompetenzfeststellung privater Stellen und die Bezugnahme auf einschlägige internationale Normen, aus denen die Voraussetzungen für die Anerkennungsstelle und das Verfahren der Kompetenzfeststellung selbst hervorgehen.
Aus Sicht des VdTÜV sollte bei der Zulassungsreform in Deutschland eine fachliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bei der Kompetenzfeststellung einer privaten Prüforganisation verordnungsrechtlich verankert werden.
Die Zusammenarbeit von EBA und DAkkS für die Erteilung der Prüfberechtigung würde auf Seiten der Industrie und der Behörden enorme Doppelaufwände einsparen, da die deutsche Wirtschaft für ihr Exportgeschäft ohnehin zunehmend auf Prüforganisationen zurückgreift, die durch die DAkkS bereits akkreditiert wurden. Die Zusammenarbeit wäre ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Bürokratie und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Sowohl die DAkkS als auch das EBA sind staatlich getragene Einrichtungen bzw. Behörden, die in gleichem Maß und auf gleich hohem Niveau jeweils die Kompetenz von privaten Prüfgesellschaften feststellen können. Zumal sie bei der Begutachtung der privaten Stellen auf einen identischen Experten-Pool zurückgreifen. Die Verschmelzung der beiden Verfahren zu einem Akkreditierungsverfahren führt dazu, dass das bahntechnische Fachwissen der Experten und Ingenieure beim Kompetenzfeststellungsverfahren effizient eingesetzt wird.