In diesen Wochen werden die Beschränkungen in der Corona-Krise weiter gelockert. „Für Unternehmen, Behörden und andere Organisationen bedeutet das, den Weg in eine neue Normalität zu finden“, sagt André Siegl, Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband (VdTÜV). „Arbeitgeber müssen die Rückkehr ihrer Beschäftigten aus dem Homeoffice organisieren, Regeln für die künftige Zusammenarbeit festlegen oder öffentlich zugängliche Räumlichkeiten und Verkehrsflächen umgestalten, um das Infektionsrisiko ihrer Mitarbeiter und Kunden auf ein Minimum reduzieren.“ Dabei seien zahlreiche Sicherheitsvorgaben bezüglich Hygiene und Abstand zu beachten.
Bereits seit Mitte April 2020 gibt es den bundesweit gültigen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesarbeitsministeriums. Daneben existieren länderspezifische Regelungen sowie Empfehlungen von Branchenverbänden. Ziel der Vorgaben ist es, Infektionsketten zu unterbrechen und damit die Gesundheit der Beschäftigten und Kunden zu schützen. „Je nach Branche und angebotener Dienstleistung müssen Unternehmen individuelle Hygienekonzepte erstellen und diese in der Praxis umsetzen“, sagt Siegl. Insbesondere Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und andere Dienstleister wie Kosmetikstudios oder Friseursalons mit Publikumsverkehr müssen strenge Vorgaben einhalten, sonst drohen zum Teil hohe Bußgelder. „Unternehmen sollten sich bei Bedarf von qualifizierten Hygiene- und Arbeitsschutzexperten sowie Betriebsärzten beraten lassen“, sagt Siegl. Der TÜV-Verband gibt Empfehlungen, wie Unternehmen eine sichere Rückkehr in eine neue Normalität nach dem Lockdown gestalten können.
„Alle Unternehmen, die ihren Betrieb wieder aufnehmen wollen, benötigen ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept“, sagt Siegl. „Das Konzept enthält unter Umständen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen sowie alle verbindlichen Arbeitsanweisungen zum Infektionsschutz und zur Einhaltung der Hygiene.“ Die Erstellung des Konzepts erfolgt in der Regel durch ein Krisen-Team, in dem neben der Geschäftsleitung, interne und externe Experten für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitnehmervertreter:innen mitwirken. Die notwendigen Maßnahmen orientieren sich an der Größe des Unternehmens, der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz sowie den jeweiligen Arbeitsabläufen. Hygienepläne enthalten beispielsweise die entsprechenden Maßnahmen, Anleitungen zur Durchführung, notwendige Instrumente und Werkzeuge sowie Zeitpunkt und Frequenz der Durchführung. Mögliche Infektionen sollen mittels datenschutzgerechter Dokumentation von Kontakten zurückverfolgt werden können. „Ein Konzept zu Hygiene und Infektionsprävention ist umso wirkungsvoller, desto konsequenter die Maßnahmen befolgt werden. Das passiert aber nicht von allein“, betont Siegl. Die Beschäftigten sollten daher bei der Erstellung einbezogen, zur Durchführung geschult und zu tagesaktuellen Entwicklungen informiert werden. Nicht zuletzt sollte eine Art Notfallplan erstellt werden für den Fall, dass ein Mitarbeiter an Corona erkrankt ist.
Die TÜV-Organisationen beraten Unternehmen und Betriebe sowie andere Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Für deren Einhaltung stellen ihre Expert:innen entsprechende Pläne und Umsetzungskonzepte im Rahmen von Hygieneaudits für die Einhaltung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards aus. Hierzu existieren arbeitsplatzspezifische Angebote, um Unternehmen sofort bei ihren „Corona-Schutzmaßnahmen“ zu unterstützen. Zudem gewährleisten Arbeitsmediziner:innen und andere Expert:innen auch eine langfristige Betreuung der Unternehmen im Rahmen eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements.