Der TÜV-Verband kommentiert den Referentenentwurf für ein zweites IT-Sicherheitsgesetz vom 1. Dezember 2020.
Deutschland kann mit dem Gesetz zum Autonomen Fahren internationaler den Weg für die Zulassung hochautomatisierter und vernetzter Fahrzeuge bereiten. Die Branche der unabhängigen Prüfinstitutionen sieht in der bundespolitischen Diskussion um den Datenraum Mobilität die Verkehrssicherheit jedoch nicht ausreichend gewürdigt, insbesondere mit Blick auf das Automatisierte und Vernetzte Fahren.
Wie gut funktioniert die Batterie eines Elektroautos noch? Die Antwort auf diese Frage wird künftig immer wichtiger werden. Denn spätestens, wenn E-Autos den Gebrauchtwagenmarkt erreichen, werden potenzielle Käufer:innen großes Interesse am Zustand der Fahrzeugbatterie haben. Die TÜV-Unternehmen plädieren für eine Transparenz schaffende Bewertung der Haltbarkeit der Batterien.
+++ Einfache KI-Anwendungen in Fahrzeugen bereits etabliert +++ Akzeptanz des autonomen Fahrens abhängig von der Verlässlichkeit der KI-Anwendungen +++ Prüfung risikoreicher KI-Anwendungen in den Fahrzeugen durch Unabhängige Dritte nötig +++ Gesetzliche Grundlage für diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten schaffen +++
+++ Position zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes +++ Fehlende Rechtssicherheit für neue Mobilitätsdienste +++ Einen zeitgemäßen Rahmen für neue Mobilitätsangebote schaffen +++ Förderung der Mobilität im ländlichen Raum +++
Künstliche Intelligenz spielt in immer mehr Lebensbereichen des Menschen eine wichtige Rolle. KI birgt gleichzeitig große Chancen und eine Reihe möglicher Gefahren. Wie diesen regulativ begegnet werden kann, hat der TÜV-Verband im neuen Positionspapier zusammengefasst.
VdTÜV und FSD Zentrale Stelle haben gemeinsam Empfehlungen für die verpflichtende Überprüfung der tatsächlich ausgestoßenen CO²-Emissionen und des Kraftstoff- und Energieverbrauchs von Fahrzeugen erarbeitet.
Mit dem geplanten Lieferkettengesetz sollen verpflichtende Umwelt- und Menschenrechtsstandards für Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungsketten gültig werden. Der TÜV-Verband hat zum geplanten Gesetz nun konkrete Handlungsempfehlungen formuliert.
TÜV-Verband, DEKRA, ASA-Verband und ZDK haben Empfehlungen zur geplanten Euro-VII-Emissionsvorschrift der EU-Komission zusammengestellt.
Um den Verkehrssektor in Deutschland langfristig CO2-neutral zu gestalten, sind alternative Antriebe wie Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellen-Antriebe zentral. Der TÜV-Verband hat nun konkrete Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland formuliert.
Der VdTÜV hat Forderungen an ein Verkehrssicherheitsprogramm für das neue Jahrzehnt formuliert. Ziel ist dabei, maßgeblich zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen und die Zahl der tödlich Verunglückten und Schwerverletzten deutlich zu reduzieren.
Mit Sicherheit und Vertrauen einen nachhaltigen, digitalen und krisenfesten europäischen Binnenmarkt schaffen.
Automatisierte und fahrerlose Fahrzeuge im ÖPNV bieten Lösungsansätze für einige Probleme im Verkehrsbereich. Aktuell bestehen jedoch einige Herausforderungen, die es bis zu einer flächendeckenden Durchsetzung noch zu überwinden gilt. Welche das sind, hat der VdTÜV im aktuellen Positionspapier zusammengetragen.
Das freiwillig zu besuchende Fahreignungsseminar leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der VdTÜV begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Möglichkeit des Punktabzugs im Fahreignungsbewertungssystem für den Besuch dieses Seminars aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus fordert der TÜV-Verband, Verkehrsgefährder mit sechs oder sieben Punkten zur Teilnahme zu verpflichten.
Die EU-Kommission plant einen europäischen Rechtsrahmen für selbstfahrende Arbeits- und Zugmaschinen zu schaffen. Zur Erleichterung des freien Verkehrs und Erreichung eines angemessenen Maßes an Sicherheit sollen zukünftig nationale Genehmigungen EU-weit gegenseitig anerkannt werden. VdTÜV und Dekra haben in einem Positionspapier ihre Anforderungen an ein EU-Gesetz zusammengefasst.
Wenn Verkehrsmittel unkompliziert erreichbar und kombinierbar sind, stärkt dies den Bus-, Bahn-, Rad- und Fußverkehr. Die Vernetzung aller Verkehrsträger zu einer integrierten Mobilität ist Dank der Digitalisierung in greifbarer Nähe. Wichtiger Bestandteil dieser Mobilitätswende ist die Förderung des Radverkehrs. Daher hat der VdTÜV einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Radfahrenden in urbanen Zentren erarbeitet.
Die Digitalisierung prägt immer stärker auch den Bereich der Mobilität. Mit dem Internet der Dinge kann alles mit allem vernetzt werden, Funktionalitäten entstehen nicht mehr aus der Komponente, sondern aus dem Systemkontext heraus. Die Komplexität wird unübersichtlicher und es ergeben sich mehr Möglichkeiten, Systeme oder IoT-Komponenten zu kompromittieren. Daher fordert der TÜV-Verband den sicheren, neutralen und standardisierten Zugriff auf Fahrzeugdaten.
Der Schutz des Klimas und unserer Umwelt ist nicht nur eine ökologische Frage, sondern entscheidet auch maßgeblich über die Zukunft unserer Wirtschaft. Die Bundesregierung und die Europäische Union haben den Klimaschutz zum Top-Thema erklärt. Die TÜV-Unternehmen können einen wesentlichen Beitrag leisten, die gesetzten Ziele zu erreichen. Unabhängige Prüfungen sorgen dafür, dass die beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen auch umgesetzt werden.
Künstliche Intelligenz (KI) ist zwar keine neue Technologie, sie gewinnt aber durch den technischen Fortschritt und leistungsfähigere Rechner- und Datenübertragungskapazitäten immer größere Bedeutung. Künstliche Intelligenz dringt in immer mehr Lebens- und Wirtschaftsbereiche vor, von Smart Homes über hochassistiertes und automatisiertes Fahren bis hin zu softwaregestützter Endoskopie in der Medizintechnik. Oft in Kombination mit Big Data und Big Data Analytics, deckt KI ein breites Spektrum ab und verspricht große Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft. Es gibt dabei aber auch zahlreiche sicherheitstechnische und ethische Herausforderungen.
Moderne Kraftfahrzeuge werden zunehmend mit hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen ausgestattet sein, die in der Lage sind, die Fahrzeugführung für einen gewissen Zeitraum bzw. komplett zu übernehmen. Der Fahrzeugführer gewinnt hierdurch immer mehr Freiheit, indem er sich unter bestimmten
Voraussetzungen dauerhaft vom Verkehrsgeschehen abwenden kann und die Fahraufgabe vollständig an das Fahrzeug delegiert. Zugleich wird die fortschreitende Automatisierung und Vernetzung der Fahrzeuge dazu führen, dass Fahrzeughersteller oder Infrastrukturbetreiber zunehmend in den
Vordergrund rücken, wenn es um die Frage geht, wer für einen Unfall oder einen Verkehrsverstoß verantwortlich ist.
Die Digitalisierung verändert die Mobilitätsbranche fundamental. Der Eisenbahnsektor steht in zunehmendem Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern. Dennoch kann der Eisenbahnsektor von den neuen digitalen Möglichkeiten besonders profitieren. Der VdTÜV e.V. analysiert, welche Vorschriften zur Sicherstellung einer weitgehenden Security einzuhalten beziehungsweise welche Vorkehrungen zu treffen sind.
Der Verband der TÜV e.V. begrüßt den Entwurf der Bundesregierung zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), der moderne elektrisch betriebene Fahrzeuge regulieren soll. Der Verordnungsentwurf schließt eine wichtige Lücke bei den bisher über die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) geregelten Kleinstfahrzeugen und erweitert den Geltungsrahmen für Fahrzeuge, die im Zuge multimodaler Verkehre insbesondere den innerstädtischen Verkehr entlasten und Verkehrsträger vernetzen können.
Die technischen Prüforganisationen haben einen Fünf-Punkte-Plan für die Prüfung und Überwachung digitaler Funktionen von Fahrzeugen vorgelegt. Die gemeinsame Position haben die TÜV-Organisationen, DEKRA, GTÜ, KÜS und die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH unter Federführung des TÜV-Verbands entwickelt.
Der TÜV-Verband ist Sicherheitspartner der Aktion „Abbiegeassistent“ des Bundesverkehrsministeriums. Das Förderprogramm dient dazu, Nutzfahrzeuge noch vor dem verpflichtenden Einbau in Neufahrzeugen ab dem Jahr 2022 mit modernen Assistenzsystemen auszustatten. Der TÜV-Verband beschreibt Wege, wie Speditionen und andere Fuhrparkbetreiber an dem Programm teilnehmen können.
Der TÜV-Verband begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Personenbeförderungsgesetz mit den geltenden Verordnungen in der aktuellen Legislaturperiode zu modernisieren. Dabei gilt es, die individuelle Mobilität der Menschen zu stärken und neue Angebotsformen zur Verbesserung des Mobilitätsangebots zu fördern, insbesondere im ländlichen Raum.
Autofahrer, die mit 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration und mehr auffallen, müssen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, wenn sie ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen wollen. Diese Grenze sollte auf 1,1 Promille abgesenkt werden. Zugleich sollte es der Gesetzgeber geeigneten Personen ermöglichen, durch die Verwendung einer alkoholsensitiven Wegfahrsperre (Alkohol Interlock) mit begleitender verkehrspsychologischer Rehabilitation die Sperrfrist deutlich zu verkürzen. Das fordert der TÜV-Verband in seinem Positionspapier.
VdTÜV und DEKRA begrüßen den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (COM 2018) 286 final vom 17. Mai 2018. Die Reform soll die Verkehrssicherheit erhöhen sowie die Zahl der Unfalltoten und -verletzten reduzieren. Der Verordnungsentwurf schlägt hierzu weitreichende Verbesserungen im Bereich der aktiven und passiven Sicherheit vor. Aus Sicht des VdTÜV und DEKRA müssen die Verfahren für das Inverkehrbringen und die Anforderungen von Fahrzeugen wirksam, transparent und klar bestimmt sein.
Bei der Typgenehmigung muss der Fahrzeughersteller nachweisen, dass sein Fahrzeug bestimmte Lärmpegel nicht überschreitet. Die Höhe dieser Lärmpegel für das fahrende Fahrzeug beschreiben international harmonisierte Regelwerke. Für das stehende, in Betrieb befindliche Fahrzeug sind lediglich Messverfahren definiert – Grenzwerte sind jedoch derzeit nicht gesetzt. Für die Ermittlung der Fahrgeräusche muss auf einer normierten Teststrecke ein definierter Prüfablauf durchfahren werden. Dabei müssen alle gemessenen Lärmpegel der zugrunde gelegten Vorschrift entsprechen.
Den grundsätzlichen Vorgaben des §30 Abs. 1, Nr. 1 der StVZO folgend, stehen wir als VdTÜV dafür ein, dass die Belastung der Umwelt – und damit der betroffenen Bürger – auf das tatsächlich unvermeidbare Maß zu beschränken ist.
Der Weg zum hochautomatisierten und vernetzten Fahren führt zu einer deutlichen Zunahme von komplexen und voneinander
abhängigen Systemen innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs. Derzeit eingesetzte
Assistenzsysteme verfügen mit zahlreichen Steuergeräten über intelligente und
komplexe Sensorik und Aktorik. Die Sicherheit der Fahrzeuge und Systeme wird zunehmend durch
die sicherste und aktuellste Software für die jeweiligen Fahrzeugkomponenten und das
Gesamtfahrzeugsystem definiert. Die Fortentwicklung und die Absicherung dieser Systeme mittels
Softwareupdates durch die Hersteller werden in immer kürzeren Intervallen erforderlich werden.
Dies bedeutet, dass bereits bei der Entwicklung und Genehmigung dieser
Systeme, die künftige Überprüfbarkeit auch im Rahmen der periodischen Fahrzeugüberwachung
für den Fahrzeuglebenszyklus implementiert werden muss.
Die EU-Kommission hat zur Cybersicherheitsstrategie im September 2017 den Entwurf einer Verordnung zur "EU Cybersecurity Agency" und zum „Cybersecurity Act“ vorgelegt. Der VdTÜV, VDMA und ZVEI stellen dabei mit Besorgnis fest, dass die Akteure im europäischen politischen Prozess zunehmend dazu tendieren, den NLF nicht mehr hinreichend konsequent und durchgängig anzuwenden oder bei bestimmten Fragestellungen sogar gravierend vom NLF abweichende, mithin systemfremde Regelungen treffen zu wollen. Mit Blick auf eine sachgerechte und effiziente Produktregulierung in Europa hat die deutsche Wirtschaft wesentliche Kernanliegen in den Bereichen Konformitätsbewertung, Akkreditierung, Marktüberwachung, Stabilität des Regelwerkes und Normung in einer gemeinsamen Position formuliert.
Im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates vor zwei Wochen haben der TÜV-Verband gemeinsam mit DEKRA den Status und die rechtlichen Folgen eines Brexit für die Typgenehmigung von neuen Fahrzeugen und die Gültigkeit von Zertifikaten im Bereich Eisenbahn analysiert und Vorschläge für eine gemeinsame Vereinbarung zwischen UK und EU-27 veröffentlicht.
Zur Verbesserung der Luftqualität und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen befragt der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montag, den 25. Juni 2018, Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung. Die Anträge der Fraktionen der FDP und der Linken bewertet der TÜV-Verband in einer schriftlichen Stellungnahme.
Auf Basis einer repräsentativen Umfrage von Bitkom Research und VdTÜV wurde in der Mobility Studie 2018 untersucht, welche Einstellung die Bundesbürger zu autonomen Autos haben. Die Studie geht auch den Fragen nach, welche Rolle die Sicherheit und der Datenschutz bei vernetzten Fahrzeugen spielt und welche Perspektiven sich für die Zukunft der Mobilität ergeben.
Der weltweite Handel bietet den Verbrauchern eine große Auswahl an Produkten, zugleich müssen die Produkte aber auch konform und sicher seien. Voraussetzung hierfür ist ein robuster Regulierungsrahmen für den europäischen Binnenmarkt. Die EU-Kommission strebt mit dem am 19.12.2017 vorgelegten „Waren-Paket“ Nachjustierungen an. Bei der Marktüberwachung und gegenseitigen Anerkennung identifiziert die EU-Kommission „strukturelle Schwächen“, denen sie mit zwei Verordnungen begegnen will. Der VdTÜV sieht erheblichen Korrekturbedarf bei den Gesetzgebungsvorschlägen und nimmt dazu Stellung.
Europäische Gesetzgebungsinitiative zur Cybersicherheit: Mit einem einheitlichen europäischen Rahmen für die Zertifizierung von IoT-Produkten das Vertrauen in die Sicherheit von Produkten stärken und ein erhöhtes Cybersicherheitsniveau erzielen!
Moderne Autos mit ihrer großen Anzahl an elektronischen Steuergeräten sind nach allgemeiner Auffassung anfällig für Hackerangriffe. IT-Sicherheit spielt in der Branche daher zunehmend eine wichtige Rolle. Aus Sicht des VdTÜV müssen dabei drei Aspekte gewährleistet sein: die Betriebssicherheit des Fahrzeugs, IT-Sicherheit und Datenschutz sowie die Privatsphäre der Autofahrer. Der VdTÜV hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Produkte, die im Binnenmarkt und weltweit gehandelt werden, müssen den jeweiligen gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprechen, also konform und insbesondere sicher sein. Unabhängige Konformitätsbewertung ist dabei ein integraler Bestandteil eines funktionstüchtigen Handels. Die TÜV sorgen dafür, dass Hersteller, Handelspartner, Behörden und Verbraucher auf die Konformität der Produkte vertrauen können. Der VdTÜV hat zur europäischen Handelspolitik ein Positionspapier verfasst, das den regulativen Rahmen durchleuchtet und Handlungsoptionen benennt.
Der VdTÜV begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die einheitlichen Regeln für die regelmäßige technische Untersuchung von Fahrzeugen und bestimmter Fahrzeugeinrichtungen und zu Änderungen straßenver-kehrsrechtlicher Vorschriften an die Vorgaben der EU anzupassen. Der verkehrssichere Zustand von Fahrzeugen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur deutlichen Verringerung der Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Der VdTÜV hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Entspricht der regulative Rahmen für die Produktsicherheit in Hinblick auf „smart products“ den Anforderungen oder besteht Bedarf für gesetzgeberische Nachjustierungen? Der VdTÜV analysiert den geltenden Rechtsrahmen und zeigt einige Handlungsempfehlungen auf.
Funktionen, Anwendungsbereiche sowie Charakteristika von Produkten verändern sich im „Internet of things“ (IoT) und die Komplexität nimmt zu. Bestimmte Produkte, die aufgrund nur geringer von ihnen ausgehender Gefahren bislang keiner unabhängigen Konformitätsbewertung bedürfen, müssen infolge ihrer Vernetzung völlig neu mit Blick auf ihr Gefährdungspotential und notwendige funktionstüchtige Schutzmaßnahmen bzw. Schutzvorrichtungen beurteilt werden.
Durch die zunehmende Digitalisierung in der Wirtschaft verändern sich Produkte, Dienstleistungen und Prozesse entlang der Wertschöpfungskette. Europaweit harmonisierte Regeln und Anforderungen im Bereich der digitalen Transformation müssen kontinuierlich weiterentwickelt werden, um mit dem technologischen Fortschritt Stand zu halten. Der VdTÜV begleitet diesen Prozess und hat politische Empfehlungen für den 19. Bundestag veröffentlicht.
Fahrerassistenzsysteme sind die Wegbereiter des automatisierten und zukünftig autonomen Fahrens. Für diese neue Mobilität ist eine sichere und uneingeschränkte Kommunikation der Fahrzeuge untereinander (car2car), aber auch mit der Infrastruktur (car2x) erforderlich. Die Entwicklung der neuen Technologien erfordert u.a. die sicherheitstechnische Begleitung im Bereich der Normung und Standardisierung. Die VdTÜV-Position zeigt das weite Handlungsfeld und die Herausforderungen auf.
Cybersecurity, Datenschutz und Vertrauenswürdigkeit digitaler Systeme sind entscheidend für Innovation. Digital vernetzte Systeme und Produkte ermöglichen wirtschaftliches Wachstum, stellen die Industrie und Verbraucher aber auch vor Herausforderungen wie Cyberattacken und Datenmanipulationen.
Das zukünftig vernetzte Fahrzeug (connected car) braucht eine neue Sicherheitsarchitektur (automotive platform). Der Datenschutz und eine umfassende Fahrzeugsicherheit müssen im Vordergrund stehen. Ziel muss ein einheitlicher und interoperabler Sicherheitsstandard der IT-Security und funktionalen Sicherheit (safety) im Fahrzeug sein.
Nationale Gebührenordnungen und ein verändertes Auftragsverhältnis sind nicht erforderlich, um die Unabhängigkeit der Technischen Dienste zu gewährleisten. Zwischen den Softwaremanipulationen einzelner Fahrzeughersteller und der Unabhängigkeit der Technischen Dienste besteht kein logischer Zusammenhang.
Der VdTÜV und DEKRA begrüßen den am 27. Januar 2016 veröffentlichten Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Fahrzeugtypgenehmigung (KOM 2016/0014). Der Verordnungsvorschlag soll den geltenden europäischen Rechtsrahmen stärken und konsequent weiterentwickeln.
Der VdTÜV e.V. begrüßt die Initiative der EU-Kommission, das Regelwerk für den EU-Binnenmarkt einer Überprüfung zu unterziehen.
Mit einem umfassenden und ambitionierten Regelungsansatz setzt CETA neue Maßstäbe für moderne Freihandelsabkommen. Die mit CETA verfolgte Zielsetzung, technische Handelsbarrieren schrittweise abzubauen, wird vom Verband der TÜV e.V. unterstützt.
Mehr denn je braucht die EU eine gut organisierte, koordinierte und angemessen schlagkräftige Marktüberwachung, um nicht konforme und damit häufig zugleich auch unsichere Produkte möglichst frühzeitig zu identifizieren.
Der VdTÜV e.V. begrüßt die von der EU-Kommission vorgelegte Mitteilung zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt (KOM(2015) 192). Sie hat einen ganz wesentlichen Einfluss auf den Standort und die Wettbewerbsfähigkeit Europas.