In Deutschland wurde durch den Verordnungsgeber seit dem 01.10.2016 die Möglichkeit eröffnet, neben den bislang schon seit Jahrzehnten existierenden 11 schriftlichen Fremdsprachen für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung nun auch für Menschen aus arabisch sprechenden Ländern die 12. Fremdsprache „Hocharabisch“ einzuführen.
Mit ihrer Einreise nach Deutschland werden diese Menschen auch zu Verkehrsteilnehmern am deutschen Straßenverkehr. Daher ist es im Sinne der Verkehrssicherheit geboten
- insbesondere im Falle ihrer Teilnahme am motorisierten Individualverkehr - die dazu notwendigen Kompetenzen im Rahmen der Fahrschulausbildung zu vermitteln und im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung nachzuweisen. Gleichzeitig wird diesen Menschen damit die Integration und soziale Teilhabe in Deutschland sowie die Suche nach einem Arbeitsplatz erleichtert.