„Es gibt einen breiten Konsens in der Bevölkerung für die Maskenpflicht“, sagte Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). „Zwar ist der tatsächliche Nutzen wissenschaftlich noch nicht eindeutig nachgewiesen. Klar scheint aber: Selbst einfache Stoffmasken können andere schützen. Trägt jeder eine Maske, sind alle besser geschützt.“ Der TÜV-Verband empfiehlt das Tragen von Masken in öffentlichen Bereichen mit viel Publikumsverkehr wie Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen oder am Arbeitsplatz. Das sei auch ein Gebot des Arbeitsschutzes. „Die Arbeitgeber bereiten sich jetzt auf die Zeit nach dem Lockdown vor“, sagte Bühler. „Neben Abstandregeln und Hygienemaßnahmen ist das Tragen eines Mundschutzes eine wichtige Maßnahme für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.“
Laut Umfrage wünschen sich vier von fünf Befragten (80 Prozent) bundesweit einheitliche Regelungen für das Tragen von Schutzmasken. „Während die grundsätzliche Entscheidung der Bundesländer zum Tragen von Masken von der Bevölkerung befürwortet wird, herrscht großes Unverständnis über das uneinheitliche Vorgehen der Länder. Derzeit entsteht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen“, sagte Bühler. „Nach dem Hin und Her um den Nutzen von Masken sollten jetzt einheitliche Regelungen in allen Bundesländern gelten.“
Neben den politischen Vorgaben kommt es jetzt auf die Qualität der Masken an. Der TÜV-Verband gibt eine Übersicht, welche der verschiedenen Maskenarten welche Wirkung haben und was beim Tragen von Do-it-yourself-Masken zu beachten ist. Laut den Ergebnissen der Umfrage des TÜV-Verbands hat gut jeder zweite Bundesbürger (53 Prozent) wegen der Corona-Pandemie schon einmal eine Maske in der Öffentlichkeit getragen. Wer noch keine Maske getragen hat (47 Prozent), gibt als Grund unter anderem mangelnde Verfügbarkeit (26 Prozent) und einen unklaren Nutzen (20 Prozent) an. 18 Prozent ist das Tragen einer Maske generell unangenehm und 16 Prozent empfinden Masken als körperlich einschränkend. Nur 7 Prozent sind Schutzmasken zu teuer. 36 Prozent geben sonstige Gründe an. „In Asien sind Schutzmasken längst Teil des Alltags. Jetzt werden Masken auch in Deutschland zum Straßenbild gehören“, sagte Bühler. „Bürgerinnen und Bürger sollten in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit entscheiden, welche Art von Maske sie tragen wollen.“ Grundsätzlich kann zwischen Stoffmasken, medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken („OP-Masken“) und filtrierenden Atemschutzmasken unterschieden werden.
Am wirksamsten behindern spezielle Schutzmasken mit Filterfunktion eine Übertragung der Corona-Viren. Sie werden daher vor allem von Medizinern und Pflegerinnen genutzt, die direkten Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen haben. Die so genannten „filtrierenden Halbmasken“ bestehen in der Regel aus einem engmaschigen Kunststoff und sind mit und ohne Filter erhältlich. Die stärkste Filterwirkung haben Filtermasken mit der Schutzstufe FFP2 und FFP3. FFP steht für „Filtering Facepiece“. Die gesetzlichen Anforderungen an diese Masken sind in der europäischen Norm 149 für „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA) geregelt. Bühler: „Bei Schutzausrüstung wie Filtermasken und Schutzkleidung bestehen derzeit massive Engpässe. Um diese Situation nicht zu verschärfen, sollten Privatpersonen gut überlegen, ob sie professionelle Schutzmasken tatsächlich brauchen.“ Für Menschen, die erkrankte Angehörige pflegen oder zu einer Risikogruppe zählen, bieten sich Schutzmasken in manchen Bereichen an. In geschlossenen Räumen oder dort, wo sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sollten sie vorsorglich eine Schutzmaske tragen.
Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS), auch OP-Maske genannt, schützt in erster Linie andere Mitmenschen. Üblicherweise bestehen OP-Masken aus Vlies und sind mehrlagig. Sie reduzieren die Übertragung von Covid-19 durch Sprechen, Husten oder Niesen deutlich. MNS-Masken sind daher besonders für Menschen geeignet, die nachweislich oder vermeintlich infiziert sind. Auch in der Pflege sind diese Masken empfehlenswert. Hier sollten sowohl Fachkräfte als auch Patienten eine Maske tragen. Um möglichst viele Tröpfchen des Trägers aufzufangen, müssen die Masken dicht am Gesicht aufliegen. Die Maske umschließt das Gesicht fest bis unter das Kinn. Feuchte Masken müssen sofort entsorgt werden. Bühler: „In Sicherheit wiegen sollte man sich aber mit einem medizinischen Mund-Nase-Schutz nicht, denn eine Ansteckung mit Covid-19 lässt sich mit ihnen nicht verhindern und auch eine Gefährdung der Mitmenschen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.“
Selbstgenähte Stoffmasken sind nicht so dicht wie professionelle Masken und bieten daher ebenfalls keinen Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Im direkten Kontakt mit Erkrankten sollten sie daher nicht eingesetzt werden. Sie können allerdings Tröpfchen auffangen und wirken als Schutzbarriere für andere. Als Stoff für die selbstgefertigten Masken eignet sich Vlies am besten. Aber strapazierfähige Baumwolle oder Halbleinen sind gute Alternativen. Geeignet sind zum Beispiel Geschirrtücher oder Kissenbezüge. Die Stoffe sind sehr strapazierfähig und lassen sich bei 95 Grad waschen. Bei diesen hohen Temperaturen werden alle Keime beseitigt. Wenn die Tücher bereits in Gebrauch waren, sollten sie mehrfach gewaschen werden, bevor sie umfunktioniert werden.
Bei neu gekauften Stoffen empfiehlt sich dringend ein Fühl- und Geruchstest als Qualitätscheck: Fühlt sich der Stoff faserig an oder ist die Webstruktur sehr dünn, ist die Schutzwirkung gleich Null. „Riecht der Stoff unangenehm, auffällig oder fühlt er sich seifig an, können dies Hinweise auf Schadstoffe sein“, sagt Bühler. Auch neu gekaufte Stoffe sollten in jedem Fall zwei- bis dreimal gewaschen werden, bevor sie als Maske getragen werden. Bühler: „Wer gefährliche Schadstoffe direkt einatmet, schadet sich am Ende mehr als die Maske vor Viren schützt.“
Die großen TÜV-Organisationen sind Benannte Stellen für die Zertifizierung von Medizinprodukten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Als unabhängige und staatlich überwachte Konformitätsbewertungsstellen überprüfen sie, ob Hersteller die gesetzlichen und normativen Anforderungen erfüllen bzw. einhalten. Im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten die TÜV-Organisationen Arbeitgeber zu Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Arbeitspsychologie.
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 14 Jahren. Die Fragen lauteten: „Befürworten Sie wegen der Corona-Pandemie eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken für den gesamten öffentlichen Raum, nur für bestimmte Bereiche (ÖPNV, Geschäfte, Arbeitsplatz) oder lehnen Sie eine solche Maskenpflicht ab?“, „Befürworten Sie bundesweit einheitliche Regelungen zum Tragen von Schutzmasken oder finden Sie es besser, wenn jedes Bundesland seine eigenen Regelungen festlegt?“, „Haben Sie wegen der Corona-Pandemie schon einmal eine Schutzmaske im öffentlichen Raum getragen?“ Die Umfrage wurde am 21. und 22. April 2020 durchgeführt.