Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) begrüßt die Überlegungen der Bundesregierung, so genannte Alkolocks zu prüfen. Dabei muss ein zuvor mit Alkohol auffällig gewordener Fahrer zunächst in ein Atemmessgerät im Fahrzeug pusten. Nur wenn er nüchtern ist, funktioniert die Zündung des Wagens. Wenn ein bereits auffällig gewordener Fahrer mittels des Alkolock-Systems an der Fahrt gehindert wird, ist das richtig. Es ist hilfreich, um ihn selber und andere Verkehrsteilnehmer davor zu schützen, dass er betrunken fährt.
„Diese elektronischen Wegfahrsperrren sind aber nur dann sinnvoll, wenn zeitgleich eine verkehrspsychologische Rehabilitation stattfindet“, erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV. „Denn für sich alleine führt Alkolock nicht zu einer dauerhaften Verhaltensänderung, wie internationale Studien gezeigt haben.“ Das heißt konkret: Der bereits auffällig gewordene Fahrer sollte unter fachlicher Anleitung Gelegenheit erhalten, seine Einstellungen zum betrunkenen Fahren und zum Umgang mit Alkohol zu ändern. Vorab sollte durch einen medizinisch-psychologischen Check geklärt werden, bei wem die Maßnahme dauerhaft Erfolg versprechend ist.
Nach Medienberichten wollen die Koalitionsfraktionen den Einsatz der Alkolocks prüfen. In anderen europäischen Ländern laufen bereits Versuche. Erst Anfang des Monats hatten sich auf einem VdTÜV-Kongress in Den Haag (NL) europäische Experten über ihre Erfahrungen mit den Alkolock-Systemen ausgetauscht. Auch hier war die einhellige Meinung: Erst, wenn der auffällig gewordene Fahrer sein Alkoholproblem erkennt und bei der Rehabilitation professionell betreut wird, ergibt das System Sinn.