Etwa ein Drittel aller Arbeitnehmer leidet laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter Termin- und Leistungsdruck. Problematisch sei, dass bestimmte belastende Arbeitsbedingungen bei Arbeitnehmern Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch begünstigen könnten, so die TÜV-Arbeitsmediziner vom Arbeitskreis Arbeitsmedizin beim Verband der TÜV e. V. (VdTÜV). Vor allem nicht verschreibungspflichtige Medikamente, wie Beruhigungs-, Schmerz- und Schlafmittel würden vermehrt eingenommen werden. Sie können zu Konzentrationsstörungen und verlangsamten Reaktionen am Arbeitsplatz führen. Leistungssteigernde Mittel wie Amphetamine oder Kokain dagegen führen zu Überaktivität, aggressivem und risikoreichem Verhalten. Wird bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die missbräuchliche Einnahme dieser Mittel nachgewiesen, kann der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer erlöschen. Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland sind von Medikamenten abhängig, was im Hinblick auf die Arbeitssicherheit besonders kritisch ist. Betroffene sind unter regelmäßigem und übermäßigem Alkohol- und Medikamenteneinfluss am Arbeitsplatz nicht mehr in der Lage, sicher und sorgfältig zu arbeiten.
Die TÜV-Arbeitsmediziner raten Arbeitnehmern andauernden psychischen Stress am Arbeitsplatz sowie Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch ernst zu nehmen und sich an ihren Arbeitgeber zu wenden, der im Zuge seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgen muss. Der Mitarbeiter sollte den Arbeitgeber beauftragen, den Betriebsarzt anzurufen. Den medizinischen Grund der Anfrage muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht offen legen. Der Betriebsarzt stellt im Rahmen einer Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilung sowie individuellen Untersuchung des Beschäftigten die Ursachen für eine psychische Belastung fest. Ziele der Beratung sind gezielte individuelle Lösungen zur Suchtprävention und Stressabbau. Generell sollte der Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz so selbstverständlich sein, wie der Schutz vor Lärm oder Chemikalien. Die TÜV- Arbeitsmediziner betonen, dass Betriebsärzte gegenüber den Arbeitgebern der Schweigepflicht unterliegen, sodass betroffene Mitarbeiter keine Konsequenzen zu befürchten haben. Die Kosten des Betriebsarztbesuchs hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Arbeitsmediziner der TÜV-Unternehmen kümmern sich in Betrieben und Organisationen um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, unabhängig von der Berufsgruppe und Hierarchieebene. Sie beraten Arbeitnehmer individuell am Arbeitsplatz und -umfeld sowie Arbeitgeber im Rahmen ihrer gesetzlichen Führsorgepflichten in Bezug auf die Sicherheit der Mitarbeiter im Unternehmen.