New Approach: VdTÜV für Qualität bei EU-Binnenmarktprodukten
Bild: EU-Kommission
Während mit der abgeschwächten Dienstleistungsrichtlinie im Bereich der Dienstleistungen der EU-Binnenmarkt vollendet werden soll, feierte die Binnenmarktgesetzgebung im Bereich der Waren schon 2005 ihr 20 jähriges Bestehen. Gleichzeitig begann Brüssel mit der Überarbeitung des „Neuen Konzepts“ (New Approach) für Binnenmarktprodukte. Es regelt mit insgesamt 25 Binnenmarktrichtlinien das Inverkehrbringen der Waren in der EU, wie zum Beispiel das von Medizinprodukten, Aufzügen, Druckgeräten, Persönliche Schutzausrüstungen und viele andere Produkte. Neben den wesentlichen Anforderungen an die Produkte legen die Richtlinien auch Aspekte der Marktüberwachung, der Kennzeichnung und der Einschaltung von Benannten Stellen für Konformitätsbewertungen fest. Technische Einzelheiten werden von den europäischen Normungsorganisationen, also privat durch von der Kommission mandatierte und harmonisierte Normen bestimmt. Historisch bedingt gibt es zwischen den Richtlinien in einigen Bereichen große Unterschiede und Verbesserungsbedarf, nicht zuletzt auch für die Fälle, die eine konsistente Anwendung mehrerer Richtlinien für ein Produkt erfordern.
Vor diesem Hintergrund und angesichts des großen Handelsvolumens dieser Produkte, das Brüssel auf über 1500 Mrd. EURO pro Jahr schätzt, begrüßt der Verband der TÜV die Überarbeitung des „Neuen Konzepts“. Die Sicherheit und Qualität der Produkte muss - neben der Wirtschaftlichkeit ihrer Herstellung - der Maßstab für die erfolgreiche Überarbeitung des Konzepts sein. Eine ordnungsgemäße Konformitätsbewertung der Produkte, die in einigen Fällen nur durch die Einbeziehung einer unabhängigen Drittstelle („Benannte Stelle“) erfolgen sollte, muss auch im künftigen Binnenmarkt gewährleistet werden. Die Absicht solche Regelungselemente, die keine sektorspezifische Unterscheidung verlangen, so weit wie möglich zu vereinheitlichen, ist zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Marktaufsicht und die Akkreditierung der Benannten Stellen.
TÜV ergänzen die Marktüberwachung durch Vorabkontrolle
Die Überwachung in Verkehr gebrachter Produkte liegt im Aufgabenbereich der Mitgliedsstaaten und wird in Deutschland maßgeblich von den Bundesländern gewährleistet. Die Ergebnisse sind in vielen Branchen und Mitgliedssaaten unbefriedigend und jeder Ansatz zur Verbesserung der Situation wird sehr stark von den für die Marktüberwachungsbehörden bereitgestellten finanziellen Mitteln in den einzelnen Mitgliedsstaaten abhängen. Die präventive Beteiligung unabhängiger Drittstellen bei der Konformitätsbewertung ist daher eine bedeutende und unverzichtbare Ergänzung zur ex-post-Kontrolle durch die Marktüberwachung. Unsichere Produkte können schon vor Inverkehrbringen identifiziert werden und kommen so erst gar nicht auf den Markt. Die Konformitätsbewertungsstellen leisten damit einen nicht zu unterschätzenden staatsentlastenden Beitrag zur effektiven Marktüberwachung, auf den auch in der Zukunft gebaut werden muss.
Monopole brauchen Regeln
Akkreditierung ist nach derzeitiger Auffassung der Europäischen Kommission eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (service of general economic interest). Sie plant daher ein monopolistisches europäisches Akkreditierungssystem mit einer Europäischen Organisation, die eine konsequente und kohärente Auslegung und Anwendung der Akkreditierungskriterien gewährleisten und gegebenenfalls ergänzende Leitlinien erstellen soll. Bereits heute konkretisieren Akkreditierungsorganisationen häufig in Eigenregie Normen durch Leitfäden für Anforderungen an die Prüf- und Zertifizierungsstellen. In einem Monopol muss letzteren ein Einspruchsrecht eingeräumt werden, denn solche Anforderungen können schnell überzogen und damit sachlich und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sein. Aus diesem Grund hat der Verband der TÜV zusammen mit den Europäischen Dachverbänden ein tragfähiges Modell für ein solches Einspruchverfahren entwickelt.
Konformitätsbewertungsverfahren haben sich bewährt
Der VdTÜV sieht grundsätzlich keinen Bedarf, das derzeitige modulare Konzept der Konformitätsbewertung zu ändern, das sich in der Praxis bewährt hat. Damit werden erhebliche Kosten für die europäische Wirtschaft vermieden. Diese Position war Konsens aller interessierten Kreise im Rahmen der nationalen Konsultation.
CE-Kennzeichnung ersetzt kein TÜV-Siegel
Die Europäische Kommission hat zur CE-Kennzeichnung noch keine konkreten Vorschläge vorgelegt. Der VdTÜV spricht sich ohnehin dafür aus, die Konzeption der CE Kennzeichnung nicht zu ändern. Die CE Kennzeichnung ist ein „Europapass“, eine Selbsterklärung des Herstellers, mit der er die Richtlinienkonformität seiner Produkte den Marktzugangsbehörden anzeigt. Die CE-Kennzeichnung ist kein Zeichen, das sich an Verbraucher wendet. Hierfür ist sie nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren auch nicht geeignet. Der VdTÜV teilt allerdings die Auffassung Brüssels, dass die eingeschränkte Bedeutung der Kennzeichnung in den Rechtsvorschriften verdeutlicht werden sollte und so auch die Abgrenzung zu freiwilligen Prüfzeichen unabhängiger Stellen klarer zu fassen.
Im Anschluss an die Überarbeitung will Brüssel das Neue Konzept auch in anderen geeigneten Gesetzgebungsbereichen anwenden. Günther Verheugen, Vizepräsident der Europäischen Kommission, sieht Möglichkeiten jenseits der technischen Harmonisierung von Produkten in Bezug auf ihre Sicherheit, so zum Beispiel im Kosmetikbereich, bei Lärm und Abgasemissionen von Maschinen, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und im Dienstleistungssektor. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist der zu erwartende Legislativvorschlag für die TÜV von erheblicher Bedeutung. Insbesondere wird letztlich darauf zu achten sein, dass bewährte mitgliedstaatliche Schutzstandards und Überwachungsmechanismen im Zuge der Ausweitung des neuen Ansatzes auf neue Sektoren nicht nach unten nivelliert werden.
Ansprechpartner beim VdTÜV
Tel.: +32 2 534 8277 / +49 30 760095-470
Fax: +32 2 534 3110 / +49 30 760095-471
E-Mail:


