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Begleitetes Fahren (Führerschein mit 17)

Begleitetes Fahren (Führerschein mit 17)

Weniger Unfälle durch begleitetes Fahren

Im April 2004 führte das Bundesland Niedersachsen im Alleingang den Modellversuch „bF17 – begleitetes Fahren“ ein. Danach kann ein Jugendlicher bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine vorläufige Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung) erhalten und darf in Begleitung eines erwachsenen Beifahrers am Straßenverkehr teilnehmen. Ziel ist es, das Risiko für Fahranfänger zu senken. Die erwachsene Begleitperson, die nachweislich allein durch ihre Anwesenheit bereits dämpfend auf das Fahrverhalten des Jugendlichen wirkt, hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Seit dem 1.3.2006 sind dies: die Vollendung des 30. Lebensjahres, nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister, während der Begleitung nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Auflage der Begleitung automatisch (seit 1.3.2006). Bis 28.2.2006 wurden im Land Niedersachsen über 28.000 Genehmigungen für den Modellversuch erteilt, rund 11.000 Fahranfänger haben ihre Führerscheinprüfung abgeschlossen und fahren begleitet. Über 9.000 Jugendliche haben diese Begleitphase abgeschlossen und bereits den Kartenführerschein. Erste Auswertungen haben ergeben, dass die Zahl der Unfälle unter den jugendlichen Fahranfängern um 40 Prozent zurück gegangen ist und die Zahl der Bußgelder um 60 Prozent.

Modellversuch läuft inzwischen in allen Bundesländern

Im August 2005 machte das Bundesverkehrsministerium offiziell den Weg frei für Modellversuche „zum begleiteten Fahren ab 17“ in weiteren Bundesländern und veröffentlichte eine entsprechende Regelung im Bundesgesetzblatt. Inzwischen setzen alle Bundesländer den Modellversuch "Begleitetes Fahren – Führerschein mit 17“ um. Als letztes Bundesland kam Anfang 2008 Baden-Württemberg dazu.

Unfallzahlen gehen deutlich zurück

Der VdTÜV sieht die hohen Unfallzahlen unter jugendlichen Fahranfängern mit großer Sorge. Daher unterstützt er ausdrücklich jede geeignete Maßnahme, die zu einem Rückgang der Unfallzahlen beiträgt. Die ersten Ergebnisse einer Auswertung der laufenden Modellversuche zeigt deutlich, dass durch „begleitetes Fahren“ die Unfallzahlen unter den jugendlichen Fahranfängern deutlich zurückgehen. Die positiven Erfahrungen in anderen Ländern, allen voran Österreich, machen deutlich, dass das begleitete Fahren ein vernünftiger Weg ist, verantwortungsbewusstes Fahren und somit die Verkehrssicherheit zu fördern. Sollte nach Abschluss der Versuchsphase eine gründliche Auswertung zu einem positiven Ergebnis führen, unterstützt der VdTÜV die Verankerung der Möglichkeit eines begeleiteten Fahrens ab 17 in die regulären Vorschriften zur Fahrausbildung.

Ansprechpartner beim VdTÜV

Dr. Bernhard F. Reiter
Tel.: +49 30 760095-580
Fax: +49 30 760095-581
E-Mail: E-Mail bernhard.reiter@vdtuev.de