VdTÜV-Position zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas (KOM(2011) 688 endgültig)
Der VdTÜV begrüßt das Anliegen der Kommission, die Risiken von Offshore-Unfällen bei der Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas zu verringern, sieht aber Nachbesserungsbedarf (Bild: Fotolia)
Der VdTÜV begrüßt das Anliegen der Kommission, die Risiken von Offshore-Unfällen bei der Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas zu verringern und eine wirksame Reaktion auf mögliche Unfälle in den Gewässern der Europäischen Union sicherzustellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Vorfällen in EU-Gewässern, bei denen Menschen, Tiere und / oder die Umwelt geschädigt werden können, durch eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens erzielt wird.
VdTÜV-Kritik
Bedauerlicherweise sind im vorliegenden Entwurf aus Sicht des VdTÜV die heute in den Mitgliedstaaten bereits erfolgreichen Strukturen nur teilweise übernommen worden. So nehmen gemäß des Verordnungsentwurfs der EU-Kommission im künftigen System die Anlagenbetreiber und die zuständigen nationalen Behörden eine Schlüsselrolle ein. Hier fehlt aus Sicht des VdTÜV die Einbindung unabhängiger Drittstellen, welche weitestgehend in allen Mitgliedstaaten Gutachter-, Inspektions-, Systemüberprüfungs- und Zertifizierungsaktivitäten an technische Anlagen mit einem erhöhten Gefährdungspotential wahrnehmen. Die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten besitzen im Regelfall weder die Ressourcen noch die Kompetenz, gutachterliche Stellungnahmen, Systembetrachtungen oder Inspektionen selbst und in vollem Umfang vorzunehmen. Es ist eine allgemein übliche, wirtschaftlich und technisch sinnvolle Praxis, auf unabhängige und speziell für diese Tätigkeiten akkreditierte Drittstellen, zurückzugreifen. Z. B. werden auf Basis der gutachterlichen Stellungnahmen von unabhängigen Drittstellen Genehmigungen oder Erlaubnisse durch die Aufsichtsbehörden erteilt. Nach den in gesetzlichen Vorgaben oder den Erlaubnisunterlagen festgeschriebenen Inspektionen erfolgt durch die unabhängigen Drittstellen im Auftrag der Betreiber die Überprüfung der Dokumente und der Anlagen sowohl vor Inbetriebnahme als auch während des Betriebes in wiederkehrenden Abständen. Die unabhängigen Drittstellen müssen durch Akkreditierung oder Anerkennung durch die Behörden ihre Eignung für den jeweiligen Anwendungsfall nach europäischen oder nationalen Standards, wie z. B. Anforderungen an Inspektionsstellen gemäß der Europäischen Norm EN 17020, nachweisen. Dieses für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und den Betrieb von technischen Anlagen mit einem hohen Gefährdungspotential praktizierte System hat sich bewährt. Zudem kann auf vorhandene Fachkompetenz aufgebaut werden, sodass die Umsetzung zeitnah greifen kann.
Beispielhafte Lösung auf verwandten Gebieten
Als Beispiel wird das in Deutschland existierende System für die sogenannten „überwachungsbedürftigen Anlagen“ genannt, in welchem grundsätzlich der Betreiber für den Betrieb dieser Anlagen verantwortlich ist. Diese überwachungsbedürftigen Anlagen werden in bestimmten Fällen vor der Errichtung einem Erlaubnisverfahren - einschließlich der Frage nach dem geeigneten Standort - unterzogen. Auf Basis der durch den Betreiber eingereichten Unterlagen und einer gutachterlichen Stellungnahme durch eine unabhängige Drittstelle (zugelassene Überwachungsstelle ZÜS) erteilt die Aufsichtsbehörde die Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage. Vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgt eine Überprüfung, ob die Anforderungen dem staatlichen Regelwerk und den zusätzlichen Anforderungen aus der Erlaubnis entsprechen. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Beschaffenheitsanforderungen für das Inverkehrbringen der einzelnen Komponenten oder auch der Baugruppen erfüllt sind. In Abhängigkeit von der Betriebsweise wird auf Basis des gesetzlichen und technischen Regelwerkes die Frist für wiederkehrende Prüfungen durch den Betreiber ermittelt und durch die unabhängige Drittstelle ZÜS überprüft. Der Betreiber beauftragt eine unabhängige zugelassene Überwachungsstelle mit den wiederkehrenden Prüfungen. Abweichungen mit sicherheitstechnisch bedenklichen Auswirkungen sind der Aufsichtsbehörde zu melden. Zusätzlich zu den festgelegten wiederkehrenden Prüfungen durch unabhängige zugelassene Überwachungsstelle erfolgt stichprobenartig eine Überprüfung der Wahrnehmung der Verpflichtungen des Betreibers durch die Aufsichtsbehörde.
Die unabhängigen Drittstellen sind behördlich anerkannte, benannte bzw. akkreditierte Prüforganisationen, welche einheitlichen Standards genügen müssen. Eine Beauftragung dieser Stellen erfolgt im Regelfall durch den Betreiber. Bei Schadensfällen kann dies auch in Ausnahmefällen durch die Aufsichtsbehörde erfolgen.
VdTÜV-Vorschlag
Um das heute in Europa bewährte und existierende, staatsentlastende System effizient und kostengünstig zu nutzen, empfehlen wir, die Aufgaben der Aufsichtsbehörden auf ihre Aufsichtsfunktion zu beschränken und die Inspektion, Prüf- und Überwachungstätigkeiten den dafür zu akkreditierenden unabhängigen Drittstellen zu übertragen. Folgt man dieser Empfehlung, kann davon ausgegangen werden, dass nötiges Know-how und funktionierende Strukturen weitestgehend vorhanden sind und die zielgerichtete Umsetzung einer europäischen Regelung zeitnah erfolgen kann. Eine zeit- und kostenaufwändige Einrichtung und Bewährung neuer Institutionen wäre damit entbehrlich.


