Erste Einschätzungen zur Pilotnorm zum Schutz gegen elektrischen Schlag
Für neu errichtete elektrische Anlagen gilt seit 2007 die Norm DIN VDE 0100-410:2007-06. (Foto: Gerd Altmann/pixelio)
Die Leitstelle Elektro- und Gebäudetechnik des VdTÜV diskutierte die DIN VDE 0100-410:2007-06. Sie gilt seit dem 1. Juni 2007 für neu errichtete elektrische Anlagen oder Anlagenteile. In einem Bericht fordert die Leitstelle in folgenden Stromkreisen einen zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungs-Differenzstrom von <= 30 mA:
Erhöhter Platzbedarf
Probleme ergeben sich in der Regel mit dem erhöhten Platzbedarf für Verteilungen. Geht man davon aus, dass ein 30mA-RCD (Residual Current Protective Device) bereits bei einem Fehlerstrom von 15 mA auslösen darf und dass z.B. PCs einen zulässigen Ableitstrom von 3,5 mA haben dürfen, dann erlaubt dies für einen sicheren Betrieb die Versorgung von maximal vier Steckdosen eines Büros über einen RCD. Sicherlich ist für Wohnungen und Wohnhäuser der erhöhte Platzbedarf noch akzeptabel, bei Bürogebäuden wird der Aufwand jedoch erheblich.
Größerer Prüfungsaufwand
Nicht nur der Platzbedarf ist dabei problematisch, sondern auch der Aufwand für die später erforderlichen Prüfungen der RCDs und die daraus zu erwartenden Betriebsstörungen. Ausnahmen gelten nur für Steckdosen,
Aufteilung auf mehrere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
In Fällen, in denen der letztgenannte Punkt "Anschluss eines ganz bestimmten Betriebsmittels" angezweifelt wird, sollte ein fester Anschluss vorgenommen werden. Besser ist für solche Endstromkreise der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schalter bzw. RCD) in Kombination mit eingebautem Überstromschutz (FI/LS-Schalter). Grundsätzlich sollte eine Aufteilung auf mehrere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen erfolgen, damit bei einem auftretenden Fehler eine ausreichende Versorgungssicherheit gegeben ist.
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