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Prüfungsfahrzeuge

Prüfungsfahrzeuge

Eignung von Personenkraftwagen als Prüfungsfahrzeuge*

Die Zusammenstellung enthält die dem Verband der TÜV e.V. von den Herstellern genannten Personenkraftwagen, die gemäß der "Neufassung der Richtlinie für die Begutachtung von Personenkraftwagen auf ihre Eignung als Prüfungsfahrzeuge" vom 29.10.2002 mit dem Ergebnis "geeignet" begutachtet worden sind.

Die Tabellen enthalten für den Prüfungsbetrieb wichtige Angaben zur Stellung des rechten Vordersitzes und zur Ausführung des begutachteten PKWs (z.B. mit oder ohne Schiebedach). Andere Ausführungen wie Sondersitze oder nachträgliche Änderungen können die Eignung in Frage stellen. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass durchaus auch weitere PKWs als "geeignet" begutachtet worden sind, dies dem VdTÜV bislang jedoch nicht bekannt gemacht wurde. In solchen Fällen können die für die Homologation zuständigen Stellen bei den Fahrzeugherstellern Auskunft geben.

Gasanlagen in Prüfungsfahrzeugen haben aufgrund der anhaltend steigenden Kraftstoffpreise inzwischen auch für die Fahrlehrerschaft große Bedeutung. Die Nutzung solcher Anlagen aus Umweltaspekten wird grundsätzlich auch vom Verband der TÜV e.V. und den Technischen Prüfstellen begrüßt. Weitere Informationen - insbesondere bezüglich der Prüfungsrichtlinienkonformität (Anlage 12) - entnehmen Sie bitte der Datei "Gasanlagen" (s.u.).

Hinweis: Fahrzeuge, die nach der bisherigen "Richtlinie für die Begutachtung von Personenkraftwagen auf ihre Eignung als Prüfungsfahrzeuge" vom 27.04.1993 (VkBl 1993 S. 404) sowie gemäß der hier zu Grunde liegenden Neufassung der Richtlinie vom 1.10.1998 mit dem Ergebnis "geeignet" begutachtet worden sind, können auch weiterhin ohne Befristung eingesetzt werden (siehe die Zusammenstellung September 1998 mit den Nachträgen 1-3 sowie die Zusammenstellung Mai 2003).

*gemäß der Richtlinie vom 1.10.1998 (VkBl 1998, S. 1136) - StV 11/36.10.15-06 in der Neufassung gemäß der Richtlinie vom 29.10.2002 (VkBl. 2002, S. 756 - S 31/36.10.16-06)

02.11.2006

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