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Die wichtigsten Fakten zur Feinstaubplakette

Die wichtigsten Fakten zur Feinstaubplakette

Städte dürfen jene Bereiche, die einer besonders hohen Feinstaubbelastung ausgesetzt sind, für Fahrzeuge mit hohem Partikelausstoß sperren. Diese Umweltzonen werden durch ein spezielles Verkehrszeichen angezeigt. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, wonach die Belastung der Luft mit Feinstaub einen Grenzwert (50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft) nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschreiten darf. Deutschland setzte dies mit der sogenannten Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) um.

In welchen Städten sind Umweltzonen eingerichtet?

In folgenden Städten und Regionen Deutschlands gilt bereits die Plakettenpflicht:

> Augsburg
> Berlin (innerhalb des S-Bahn-Ringes)
> Bochum
> Bonn
> Bottrop
> Bremen/Mitte
> Dortmund
> Düsseldorf
> Duisburg
> Essen
> Frankfurt/Main
> Freiburg
> Gelsenkirchen
> Hannover (Zufahrt nur noch mit gelber oder grüner Plakette)
> Heidelberg
> Heilbronn
> Herrenberg
> Ilsfeld
> Karlsruhe
> Köln
> Leipzig (ab 1. März 2011)
> Leonberg
> Ludwigsburg
> Mannheim
> Mühlacker
> Mülheim an der Ruhr
> München
> Neuss
> Neu-Ulm
> Nürnberg
> Oberhausen
> Osnabrück
> Pfinztal
> Pforzheim
> Pleidelsheim
> Recklinghausen
> Reutlingen
> Schwäbisch Gmünd
> Stuttgart
> Tübingen
> Ulm
> Wuppertal

Weitere Städte sollen folgen. Manche Kommunen verschärfen die Regelungen auch schrittweise. Aktuelle Karten über die genaue Lage der Umweltzonen und ein Verzeichnis der Kommunen, die eine Einführung von solchen Zonen planen, finden Sie im Internet unter: http://gis.uba.de/website/umweltzonen/start.htm

Wer darf eine Umweltzone befahren?

Wer eine Umweltzone befahren möchte, braucht eine Plakette, deren Farbe darauf hinweist, ob man fahren darf oder nicht. Je nach Schadstoffgruppe wird die Plakette in rot, gelb oder grün ausgegeben. Die Regelung betrifft sowohl Pkw als auch Nutzfahrzeuge. Auch Touristen benötigen eine Plakette.

Welche Fahrzeuge bekommen keine Plakette?

Alle Fahrzeuge in der sog. „Schadstoffklasse 1“ bekommen keine Plakette zugeteilt. Das sind in der Regel ältere Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge.

Wo bekomme ich die Plakette?

Beim TÜV bekommt man die Plakette, aber auch bei anderen Überwachungsorganisationen, Fachwerkstätten und Zulassungsstellen. Die Einteilung in die Schadstoffgruppe richtet sich nach einem Schlüssel, der im Fahrzeugschein vermerkt ist. Es genügt, den Fahrzeugschein vorzulegen, das Fahrzeug selber muss nicht vorgeführt werden.

Gibt es die Möglichkeit der Nachrüstung?

Es gibt grundsätzlich technische Möglichkeiten, etwa durch einen Partikelfilter, ein Fahrzeug so nachzurüsten, dass die Plakette zugeteilt werden kann. Dies wird dann entsprechend im Fahrzeugschein vermerkt. Im Einzelfall sollte aber jeder, der dies in Erwägung zieht, sich beim TÜV oder einer guten Fachwerkstatt gründlich beraten lassen.

Was kostet die Plakette?

Die Plakette kostet zwischen fünf und zehn Euro.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt eine Reihe von bundeseinheitlichen Ausnahmen, wie z.B. Mofas, Motorräder, Krankenwagen oder Zugmaschinen. Auch Oldtimer mit dem "H-Kennzeichen" sind von der Plakettenpflicht ausgenommen. Darüber hinaus gelten aber noch eine Reihe kommunaler Ausnahmeregelungen für bestimmte Härtefälle, die in den einzelnen Städten aber sehr unterschiedlich gelöst sind. Wer im Zweifel ist, sollte sich auf alle Fälle bei seiner Kommunalverwaltung erkundigen.

Was passiert, wenn man ohne Plakette in einer Umweltzone erwischt wird?

Das Bußgeld beträgt 40 Euro, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

Werden die Regelungen noch verschärft?

Das wird kommunal unterschiedlich geregelt. In Berlin, Köln und Hannover dürfen ab 1. Januar 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) eine Umweltzone befahren, wobei in Hannover bereits seit 1. Januar 2009 mindestens die gelbe Plakette nötig ist. In München hingegen sollen ab 2010 nur noch Autos mit gelber oder grüner Plakette die Zone benutzen dürfen. Über die genauen Regelungen informieren die Städte im Internet.

Was rät der VdTÜV?

Auf alle Fälle sollte sich jeder, der ausserhalb eines betroffenen Gebietes wohnt, vor einer Fahrt in eine Stadt mit Umweltzone rechtzeitig um eine Plakette kümmern. Dasselbe gilt natürlich auch für den Fall, dass in der eigenen Stadt die Einrichtung einer Umweltzone geplant ist. Wer jetzt schon absieht, dass er möglicherweise keine Plakette bekommt, sollte sich möglichst rasch in seiner Kommune über Ausnahmeregelungen informieren. Wer über eine Nachrüstung nachdenkt, sollte unbedingt Kontakt zum örtlichen TÜV oder seiner Werkstatt aufnehmen und sich gründlich beraten lassen.

18.07.2008

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Ansprechpartner beim VdTÜV

Jan Schepmann
Tel.: 030 760095-480
Fax: 030 760095-481
E-Mail: E-Mail jan.schepmann@vdtuev.de