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EK ZÜS-Beschlüsse

Überwachungsbedürftige Anlagen werden nach Betriebssicherheitsverordnung von zugelassenen Überwachungsstellen ZÜS geprüft. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den ZÜS einen Erfahrungsaustausch. Der ZÜS-Erfahrungsaustauschkreis EK ZÜS hat u. a. die Aufgabe, den fachlichen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und Erkenntnisse auszutauschen, soweit dies der Verhinderung von Schadensfällen dient. Die EK ZÜS-Geschäftsstelle wird vom VdTÜV betreut.

Der EK ZÜS hat drei ständige Arbeitskreise für folgende Tätigkeitsbereiche eingerichtet:

  • AK ZÜS 1 Druckanlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Druckgeräte und einfache Druckbehälter
  • AK ZÜS 2 Aufzugsanlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Aufzugsanlagen
  • AK ZÜS 3 Ex-elh-Anlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Ex-Anlagen und Anlagen für entzündliche, leichtentzündliche und hochentzündliche Flüssigkeiten

Beschlüsse werden allein vom EK ZÜS gefasst. Dabei wird zwischen externen (allen Interessenten zugänglichen) und internen (nur den Mitgliedern und ständigen Gästen des EK ZÜS zugänglichen) Beschlüssen unterschieden. Ständige Gäste des EK ZÜS sind Vertreter von Bund, Ländern und ZLS.

Die ZÜS haben ihrem Handeln u. a. diese Beschlüsse zu Grunde zu legen. Die externen Beschlüsse sollen gemäß Geschäftsordnung in geeigneter Form veröffentlicht werden. Das geschieht über die VdTÜV-Homepage. Dabei wird zwischen Beschlüssen für alle ZÜS-Tätigkeitsbereiche ZÜS B und Beschlüssen für die Tätigkeitsbereiche Druckanlagen ZÜS BD, Aufzugsanlagen ZÜS BA und Ex-elh-Anlagen ZÜS BE unterschieden.

Mit Stand 27.01.2012 enthalten die Dokumentenordner:

  • B - Überwachungsbedürftige Anlagen: 0 Dokumente
  • BA - Aufzugsanlagen: 4 Dokumente
  • BD - Druckanlagen: 6 Dokumente (davon 1 zurückgezogenes Dokument)
  • BE - Ex-elh-Anlagen: 5 Dokumente

Anmerkung: Die gleichlautenden externen Beschlüsse BD-005 und BE-005 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Anlagen zum Betanken von Fahrzeugen“ wurden am 2.11.2010 bis zu einer weiteren Beschlussfassung zurückgezogen und vorübergehend in interne Beschlüsse umgewandelt.

 

Dokumente