EK ZÜS-Beschlüsse
Überwachungsbedürftige Anlagen werden nach Betriebssicherheitsverordnung von zugelassenen Überwachungsstellen ZÜS geprüft. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS ist deren Akkreditierstelle und fordert von den ZÜS einen Erfahrungsaustausch. Der ZÜS-Erfahrungsaustauschkreis EK ZÜS hat u.a. die Aufgabe, den fachlichen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und Erkenntnisse auszutauschen, soweit dies der Verhinderung von Schadensfällen dient. Die EK ZÜS-Geschäftsstelle wird vom VdTÜV betreut.
Der EK ZÜS hat drei ständige Arbeitskreise für folgende Tätigkeitsbereiche eingerichtet:
- AK ZÜS 1 Druckanlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Druckgeräte und einfache Druckbehälter
- AK ZÜS 2 Aufzugsanlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Aufzugsanlagen
- AK ZÜS 3 Ex-elh-Anlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Ex-Anlagen und Anlagen für entzündliche, leichtentzündliche und hochentzündliche Flüssigkeiten
Beschlüsse werden allein vom EK ZÜS gefasst. Diese Beschlüsse sollen gemäß Geschäftsordnung in geeigneter Form veröffentlicht werden. Das geschieht über die VdTÜV-Homepage. Dabei wird zwischen Beschlüssen für alle ZÜS-Tätigkeitsbereiche ZÜS B und Beschlüssen für die Tätigkeitsbereiche Druckanlagen ZÜS BD, Aufzugsanlagen ZÜS BA und Ex-elh-Anlagen ZÜS BE unterschieden.
Mit Stand 7.06.2010 enthalten die Dokumentenordner:
- B - Überwachungsbedürftige Anlagen: 0 Dokumente
- BA - Aufzugsanlagen: 4 Dokumente
- BD - Druckanlagen: 5 Dokumente
- BE - Ex-elh-Anlagen: 5 Dokumente


