VdTÜV veröffentlicht Eckpunktepapier zur Errichtung einer Stiftung Datenschutz
Der VdTÜV hat nun sieben Punkte zur Errichtung einer Stiftung Datenschutz formuliert. (Foto: Dustin Lyson/Fotolia)
Informationstechnik mit digitaler Datenverarbeitung und Datenübermittlung entwickelt sich grenzüberschreitend und erfasst mittlerweile nahezu alle Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen ist eine intensive ordnungspolitische Fokussierung auf die Anforderungen des Datenschutzes erforderlich. Eine Stiftung Datenschutz könnte als leistungsfähige Koordinierungsinstanz sowohl für die Belange hoheitlicher Datenschutzpflichten eintreten, als auch die dem Datenschutz dienenden privatwirtschaftlichen Beiträge der betroffenen Wirtschaftsakteure flankierend unterstützen.
Markt- und Bürgervertrauen ist oberstes Ziel
So sollte die Stiftung Datenschutz auf eine einheitliche Interpretation datenschutzrechtlicher Sachverhalte durch staatliche Akteure (Landesdatenschutzzentren-, behörden-, beauftragten, Bundesdatenschutzbeauftragter etc.), private Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie betroffene Unternehmen hinwirken. Oberstes Ziel dieser Anstrengungen muss Markt- und Bürgervertrauen durch entsprechende Datenschutztransparenz bei Produkten, Dienstleistungen, Unternehmen und relevanten Prozessen insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnik bilden.
TÜV bringen Kompetenz mit
Die durch den VdTÜV e.V. vertretenen TÜV-Unternehmen sind bereit und in der Lage, mit ihrer Kompetenz und ihren einschlägigen freiwirtschaftlichen Dienstleistungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit die Aktivitäten einer solchen Koordinierungsinstanz engagiert zu begleiten und ihre Zielsetzungen zu fördern. Laden Sie sich unten das VdTÜV-Eckpunktepapier zur Errichtung einer Stiftung Datenschutz herunter.
07.09.2011
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