VdTÜV begrüßt Gesetzesentwurf zu Führerscheinerwerb mit 17
Der Führerschein mit 17 soll nun einheitlich und dauerhaft geregelt werden. Der VdTÜV begrüßt diesen Schritt. (Foto: Dron/Fotolia)
Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) begrüßt den Gesetzesentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, von Januar 2011 an den Führerscheinerwerb mit 17 zu ermöglichen. Bisher war diese Regelung als befristetes Modellprojekt in den Bundesländern getestet worden. „Wir freuen uns, dass Minister Ramsauer nun eine bundesweit einheitliche Dauerregelung einführen will“, erklärt Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV.
Eindeutige Erfolge
„Der VdTÜV hat dieses Modellprojekt von Anfang an positiv begleitet. Es ist nur konsequent, nach den Erfolgen, die eindeutig sichtbar sind, nun zu einer dauerhaften Lösung zu kommen. Die Unfallzahlen bei den begleiteten Fahranfängern liegen bis zu 30 Prozent unter denen bei herkömmlich ausgebildeten 18-Jährigen“, erläutert Dr. Brüggemann. „Wir müssen dringend etwas tun, um die noch immer viel zu hohen Unfallzahlen bei jungen Fahranfängern insgesamt zu senken. Der Führerschein mit 17 ist eine Möglichkeit, hier gegenzusteuern und junge Menschen zu motivieren, Fahrpraxis zunächst in kompetenter Begleitung zu erwerben. Dadurch wird das besonders hohe Unfallrisiko auf den ersten 5000 km nachweislich gesenkt.“
Nur in Begleitung
Im Rahmen des Modellprojektes dürfen bereits 17-Jährige die Fahrerlaubnis erwerben. Bis sie 18 Jahre alt sind, dürfen sie dann nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren, der mindestens 30 Jahre alt ist und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister hat.
07.07.2010
Dokumente
Links
Ansprechpartner beim VdTÜV


